Hallo,
wir haben im November 2002 einen Kaufvertrag für ein Mittelreihenhaus abgeschlossen. Die Abnahme war vertraglich für den 31.07.03 geregelt.
Nun haben wir mittlerweile den 04.09.03 und unser Bauträger befindet sich im Verzug. Wir haben Ihnen schriftlich in Verzug gesetzt und es wurde uns ein neuer Termin versprochen, der 21.10.03.
Wir haben vertraglich vereinbart, dass der Bauträger alle uns entstehenden Mehrkosten trägt.
Wir haben ihm also unsere Nettokaltmiete, unseren Garagenstellplatz sowie pauschale Telefon- und Faxkosten in Rechnung gestellt und ihn aufgefordert zu zahlen.
Der Bauträger schrieb uns zurück, dass er nur für die Mehrkosten aufkommen wird. Was also können wir ihm wirklich in Rechnung stellen. Da wir ja jetzt schon unseren Kredit abzahlen könnten, dachten wir, dass wir die die Nettokaltmiete auf jeden Fall in Rechnung stellen können. Hat irgendjemand einen Tip?
Vielen Dank.
Gruß
Christopher Santana