Schadensersatz beim Verfolgen/Weglaufen

Verletzung beim Weglaufen/Verfolgen

Hallo allemiteinander, wollte mal kurz zwei fiktive Fälle einschmeissen und fragen, wie da die Rechtslage ist.

Fall a) Herr Mörder möchte Frau A erstechen und deshalb läuft diese von ihm weg. Dabei stürzt sie eine Klippe runter und bricht sich einige Knochen und auch ihr I-Pod geht kaputt. Hat Frau A irgendwelche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Herrn Mörder oder soetwas?

Fall b) Herr Dieb stiehlt die Handtasche von Frau B. Diese bemerkt es und verfolgt ihn dann. Dabei stößt Sie einen Obststand um. Muß Frau B nun alle dem Obstverkäufer entstandenen Kosten begleichen oder hat Frau B diesbezüglich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Herrn Dieb?

Verletzung beim Weglaufen/Verfolgen

Hallo allemiteinander, wollte mal kurz zwei fiktive Fälle
einschmeissen und fragen, wie da die Rechtslage ist.

Fall a) Herr Mörder möchte Frau A erstechen und deshalb läuft
diese von ihm weg. Dabei stürzt sie eine Klippe runter und
bricht sich einige Knochen und auch ihr I-Pod geht kaputt. Hat
Frau A irgendwelche Schadensersatzansprüche gegenüber dem
Herrn Mörder oder soetwas?

Ja,alle Ansprüche,die es so gibt !

Fall b) Herr Dieb stiehlt die Handtasche von Frau B. Diese
bemerkt es und verfolgt ihn dann. Dabei stößt Sie einen
Obststand um. Muß Frau B nun alle dem Obstverkäufer
entstandenen Kosten begleichen oder hat Frau B diesbezüglich
irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Herrn Dieb?

Ähnlich wie oben, es haftet grundsätzlich immer der Verursacher, auch mittelbar.
Also der Dieb.

Und wenn ich nicht ganz falsch liege, haftet die Frau B NICHT für den bei der (zulässigen und angebrachten)Verfolgung angerichteten Schaden am Obststand.

MfG
duck313

Hat
Frau A irgendwelche Schadensersatzansprüche gegenüber dem
Herrn Mörder oder soetwas?

Ja,alle Ansprüche,die es so gibt !

Dass Juristen immer so spitzfindig sein müssen. Die Antwort ist viel zu speziell, geht’s nicht ein wenig allgemeiner?

Und wenn ich nicht ganz falsch liege, haftet die Frau B NICHT
für den bei der (zulässigen und angebrachten)Verfolgung
angerichteten Schaden am Obststand.

Daran wäre allenfalls zu denken, wenn der Dieb die Frau gepackt und in den Obststand geworfen hätte, wenn also kein Verhalten der Frau ursächlich für den Schadenseintritt gewesen wäre. Das ist in der Schilderung nicht der Fall.

Und wäre es denn gerecht, wenn die Frau sagen dürfte: „Sorry, Obsthändler, aber ich durfte so wild durch die Gegend laufen, also durfte ich auch Deinen Stand umwerfen. Halte Dich doch bitte an den Dieb, der über alle Berge ist“?

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