Hallo, mich beschäftigt momentan folgende Frage:
Wird ein Gegenstand eines Kunden in einem Geschäft durch einen Angestellten im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeiten so beschädigt, dass er nicht mehr brauchbar ist, so sollte dies doch von einer Versicherung getragen sein (Betriebsthaftpflicht? oder andere Versicherung?)?
Ist die Reparatur des Gegenstandes nun sehr aufwändig, so kann der Schadensersatz wohl auch durch Ersatzbeschaffung oder die Auszahlung des Werts zur Neubeschaffung geleistet werden?
In welchem Rahmen befindet sich dieser Wert? Bisherige Recherchen ergaben, dass weder der Neu- noch lediglich der Zeitwert veranschlagt werden können. Muss der Betrag zum tatsächlichen Ersatz ausreichen oder in welcher Höhe sind die Forderungen begründet bzw. kann der Geschädigte in einem solchen Fall auf einen tatsächlichen Ersatz statt der Auszahlung des Geldes bestehen? Angenommen es handele sich um einen technischen Gegenstand, dessen Wert nach einigen Jahren so sehr abgenommen hat, dass er nur noch einen Bruchteil seines Einkaufspreises Wert ist, so würde eine Auszahlung des „Restwerts“ ja tatsächlich keinen Ersatz ermöglichen. Wie wird ein solcher Fall normalerweise bahandelt?
Lieben Dank für Hilfen zur Lösung dieser Frage und ein schönes Wochenende
wünscht Olga
beschädigt, dass er nicht mehr brauchbar ist, so sollte dies
doch von einer Versicherung getragen sein
(Betriebsthaftpflicht? oder andere Versicherung?)?
Da werden die Einzelheiten benötigt um das zu bestätigen oder dem zu widersprechen.
der Schadensersatz wohl auch durch Ersatzbeschaffung oder die
Auszahlung des Werts zur Neubeschaffung geleistet werden?
Es wird nur der Zeitwert erstattet, weil der Schädiger nur den Zeitwert schuldet, auch wenn der Geschädigte eine Neubeschaffung vornehmen muß.
In welchem Rahmen befindet sich dieser Wert? Bisherige
Das kann man nicht allgemein beantworten. Es gibt Dinge, da fällt der Zeitwert sehr schnell (Brillen, Handys, Kleidung) und Dinge, da fällt er langsam (Möbel, Teppiche, Investitionsgüter).
Recherchen ergaben, dass weder der Neu- noch lediglich der
Zeitwert veranschlagt werden können.
Der Zeitwert wird erstattet.
Muss der Betrag zum tatsächlichen Ersatz ausreichen
Nein.
Forderungen begründet bzw. kann der Geschädigte in einem
solchen Fall auf einen tatsächlichen Ersatz statt der
Auszahlung des Geldes bestehen?
Nein, Schadensersatz wird immer in Geld geleistet.
„Restwerts“ ja tatsächlich keinen Ersatz ermöglichen. Wie wird
ein solcher Fall normalerweise bahandelt?
Es wird der Zeitwert erstattet, wie dieser ermittelt wird, hängt davon ab, um was für einen Gegenstand es sich handelt.