An alle durch DDR-Unrecht Geschädigten,
die DDR (Deutsche demokratische Republik, klingt das nicht praxisnah?) hatte für durch Unrecht Geschädigte in der Strafpro-
zeßordnung (StPO-DDR) im §17 einen Schadensersatzanspruch vorge-
sehen.
Für mich als Erben Geschädigter wird aber nur die zu einer
verwässerten „Entschädigung“ mutierte Version des Vermögensge-
setzes der BRD angeboten, die einmal ein im Nachhinein geschaffenes Recht setzt, das zur Tatzeit nicht vorhanden war, mich bedeutend schlechter stellt als das seinerzeit gültige DDR-
Recht, das wegen seiner Übereinstimmung mit rechtsstaatlichen
Grundsätzen seine Gültigkeit nicht verloren hat und zudem wird
mir die vergleichsweise dürftige Entschädigung noch vorenthalten.
Wie kann ich diesem meiner Ansicht nach fortgesetzten Unrecht
wirksam begegnen?
Gruß Christian
Hi Christian,
meines Wissens kannst Du dagegen gar nicht vorgehen, da für die ehemalige DDR bundesdeutsche Gestze gelten, die über den Beitritt nach Artikel 23 des Grundgesetztes anerkannt wurden.
Wie kann ich diesem meiner Ansicht nach fortgesetzten Unrecht
wirksam begegnen?
Das ist halt mal die westliche Seite: Die Ossis können ja auch kaum gegen Rückgabeansprüche vorgehen.
Gruß RaRo
Denke aber, die den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden
Gesetze gelten weiter über die Einigung hinaus. Wenn ich z.B.
Schulden hätte nach DDR-Recht, müßte ich die auch heute noch abtragen. Warum nicht umgekehrt?
Christian
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