Wäre eine Schadensersatzforderung angebracht?
Nehmen wir mal an Firma A hat seine Buchhaltung mit der dazu gehörigen Einkommensteuererklärung nicht auf dem laufenden. Er wird vom Finanzamt diesbezüglich gemahnt diese einzureichen. Da die Firma A nur aus einer Person besteht und er nicht viel Ahnung von der Materie hat, sucht er sich Hilfe bei einem Büroservice und lässt seine Belege aufarbeiten. Als der Büroservice mit der Aufarbeitung fertig ist, legt dieser dem Geschäftsführer von Firma A die Einkommensteuerformulare zur Unterschrift vor. Nun kommt wohl der alles Entscheidende Punkt. Wäre der Geschäftsführer mehr mit der Materie vertraut, hätte er die groben Fehler im Formular sehen müssen. Aber aus seiner Unwissenheit heraus Unterschrieb er die Formulare bedenkenlos. Er habe ja einen Büroservice mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung beauftragt. Dieser Sicherte ihn auch zu, das machen wir täglich. Auch habe er erheblich Geld für diesen Service bezahlt. Es werde wohl alles richtig sein.
Das Finanzamt war aber andere Meinung und es kam zur Betriebsprüfung. Der Prüfer stellt mit der eingereichten Erklärung fest es worden erheblich Steuern hinterzogen. Diese musste der Geschäftsführer nachbezahlen. Auch wurde er vom Finanzamt angezeigt. Er musste eine Höhe Geldstrafe an die Finanzamtkasse bezahlen.
Viele werden nun denken, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Aber hatte er überhaupt eine Chance den Fehler zu bemerken? Ist es nicht vielmehr so wenn ich einen Service mit Höher Rechnung in Anspruch nehme , der mir auch noch sagt , das machen wir täglich, ich davon ausgehen kann des wird richtig? Soll er nun die Strafzahlung als „Lebenserfahrung“ verbuchen, oder beim Büroservice Schadenersatzansprüche geltend machen?
Für Antworten mochte ich mich im Vorwege bedanken.