Schadensersatz fordern wegen falschen Aussagen ?

Hallo,

eine Person möchte ein Auto kaufen. Im Internet wird man fündig und schreibt danach mit dem Verkäufer ( alles per Email ). VK ist privat Person.

Dort wird vom VK explizit angegeben das der Wagen erste Hand und Unfallfrei ist. Man einigt sich mit dem Verkäufer auf den Preis und tritt den Weg zu ihm an ( immerhin 400 KM Fahrtweg ).

Dort angekommen stellt man fest das der Wagen 2te Hand ist ( der Erstbesitzer war ein Firmenangehöriger der ihn 1 Jahr gefahren hat. Laut Aussage VK sei dies ein Freund gewesen und daher weiss man das der Wagen TOP Zustand hatte ). Beim betrachten des Wagens sieht man das am Heck nachlackiert wurde. Auch hier gab der VK zu das ein „minimaler“ Schaden entstanden sei den man hat reparieren lassen. Es wurde lediglich lackiert ( seien nur Kratzer gewesen ). Ob das so stimmt könnte man nur in einer Werkstatt prüfen lassen.

Der Käufer ist sauer und möchte den Wagen so nicht nehmen. Da der VK ihn angelogen hat und auch im Preis nicht runter geht, möchte ich nun wissen in wie weit die Person jetzt Schadensersatz fordern kann ( Spritgeld auf jeden Fall ).

Ist sowas überhaupt möglich ? Die Emails mit den Aussagen des VK sind vorhanden.

Gruß

Auf Grund seiner falschen Aussagen hat der VK den potentiellen Käufer dazu verleitet einen einfachen Fahrweg von 400 Km zu absolvieren, um dann ergebnislos den Rückweg anzutreten.
Man könnte versuchen den VK wegen arglistiger Täuschung, mit der Forderung einer angemessenen Aufwandsentschädigung gerichtlich zu belangen. ramses90

Fordern kann man alles, ohne zu wissen ob man es vor Gericht tatsächlich bekommt. Der Preis für 400Km Fahrtweg liegt, wenn man den Satz von 15Cent pro Kilometer bei der steuerlichen Erstattung des Arbeitsweges zugrunde legt, bei 60 Euro.

Muss jeder wissen ob es sich bei diesem Streitwert lohnt. Rechtsschutzversicherungen werden ja auch nach Erbringung einer Leistung ggf. von den Prämien teurer.

Sind das nicht 0,30 EUR / km? Sprich: bei 400 km / einfach dann 240 EUR?

Quelle: z. B: https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/

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Aus deiner Frage war nicht ersichtlich, dass du 2 x 400 km gefahren bist. 30 Cent gilt aber für die EINFACHE Fahrtstrecke. Also beträgt der Streitwert 120 Euro.

Der kommt woher genau? Er will nichts von der Steuer absetzen, er will seinen Schaden bezahlt bekommen. Da liegt der Satz bei dem, was es eben kostet. Und das sind eher über 30ct/km für JEDEN Kilometer.

Das ist dreist.

Hast Du den Verkäufer mal gefragt in wie weit ein „Freund“ als Vorbesitzer die Zahl der Vorbesitzer reduziert ?
in den Papieren werden 2 Vorbesitzer stehen.
Wie kann man da dreist sagen, „aus 1. Hand“

Aus 1. Hand = vom Erstbesitzer erworben = 2. Hand ?

das mit der Nachlackierung (wieso erkennt man die, so schlecht gemacht ?)
muss ja kein „Unfall“ gewesen sein.

Das ist schlicht falsch:
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/106577-fahrtkosten-wegen-autogewaehrleistung-erstatten-lassen

Meinetwegen. In diesem Fall ist der Käufer auch leer ausgegangen und musste seine Reisekosten selber zahlen. Wie sprechen aber vom einem Gewährleistungsfall. Für ein Kaufgespräch wird es wohl kaum eine Gewährleistung geben. Ob man nun hypothetische 15Cent oder 30Cent nicht bekommt, spielt dann wohl keine Rolle mehr :wink:

Tja, weshalb hatte ich wohl eine Quelle zur Untermauerung meiner Behauptung beigefügt… Mir kamen deine 0,15 Eur nämlich arg komisch vor.

Scheine dann ja richtiger gelegen zu haben als du.

Und nein, ich bin nicht der Fragesteller des UP

Gewährleistung dürfte dünnes Eis sein, denn die setzt voraus, dass man einen Kaufvertrag eingegangen ist. Das sieht im UP aber nicht so aus.

Schadenersatz wäre da durchaus passender. Für die Zeit, die Kilometer und ggf für die Preisdifferenz zu einem gleichwertigen Wagen mit den entsprechenden Merkmalen.

[Beitrag editiert vom www Team]

Red dich nicht raus, du hast argumentiert, dass es nur um 60€ ginge und sich deshalb nicht lohne. Nun geht es aber nicht um 60€, sondern um 240€. Dein Argument war also schlicht falsch.