B war auf dem Weg in das Büro des U, um diesen mit der Überholung des Getriebes seines Motorrades zu beauftragen.
Auf dem Werkstattshof fährt der beim U beschäftigte M den B aus Unachtsamkeit an.
B muss sich für 250 Euro behandeln lassen.
Welche Anprüche hat B gegen M.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass B, der bei einem Jahresbeitrag von 6000 Euro Mitglied in einem Sportclub ist, auch Ersatz der anteiligen Beitragskosten in Höhe von 1000 Euro verlangt, da er im Folge der Verletzung 2 Monate lang die Leistungen des Sportclubs nicht in Anspruch nehmen konnte.
Hallo,
B war auf dem Weg in das Büro des U, um diesen mit der
Überholung des Getriebes seines Motorrades zu beauftragen.
Auf dem Werkstattshof fährt der beim U beschäftigte M den B
aus Unachtsamkeit an.
M handelt also im Augftag von U.
B muss sich für 250 Euro behandeln lassen.
Welche Anprüche hat B gegen M.
Keine! B hat Ansprüche gegen U! Ob U Ansprüche gegen M hat ist ein anderes Thema, um das sich B nicht kümmern muß.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__278.html
Wenn M im Auftrag von U handelt ist U für die Folgen Verantwortlich, auch wenn M dabei Fehler macht.
cu Rainer