Schadensersatz für Ehefrau?

Hallo,

im Zusammenhang mit dem Skiunfall von Ministerpräsident Althaus war verschiedentlich die Rede davon, dass er Schadensersatz leisten muss, falls er Schuld an dem Unfall ist.

Lebendig machen kann man die Frau ja nicht. Wie wird denn der Schadensersatz für eine getötete Ehefrau berechnet?

Grüße
Carsten

§§ 844 f. BGB nach deutschem Recht. Allerdings dürfte der Fall sich hier ja nach österreichischem Recht beurteilen. Dafür haben wir Experten an Bord.

Hallo!
Die Bemessung hängt sehr von den konkreten Umständen ab. Zu ersetzen sind jedenfalls Kosten der versuchten Heilung und Bestattungskosten. In Betracht kommen weiters entgangene gesetzliche Unterhaltsleistungen, wobei auch die Pflege der Kinder zum Unterhalt gehört. Wenn ihnen diese Pflege entgeht, sind die entstehenden Kosten zu ersetzen. Denkbar ist ein Ersatz für den Entgang der im Haushalt geleisteten Arbeiten. Nach neuerer Rechtsprechung steht unter bestimmten Voraussetzungen nahen Angehörigen Trauerschmerzengeld zu.
Was in einem konkreten Fall tatsächlich zuerkannt wird, lässt sich ohne genaue Kenntnis aller Voraussetzungen nicht seriös einschätzen.
Grüße, Peter