Hi!
Es ist eine etwas heikle Frage und ich hoffe, dass ich nicht falsch verstanden werde. Mich interessiert an der Frage nur der juristische Teil.
Bei der Flugzeugentführung am Sonntag wurde extra der ganze Frankfurter Flughafen gesperrt. Damit kam es zu Störungen im gesamten europäischen Flugverkehr. Wäre es möglich von dem Piloten der entführten Maschine (auch wenn es Schwachsinn wäre) Schadenersatz für die Ausfälle und Verspätungen zu fordern oder kann man ihn für diese Sicherheitsmaßnahme nicht verantwortlich machen, da es eine Entscheidung der zuständigen Behörden war, die es für sicherer hielten.
Danke im Voraus
Andreas Hauffe