Schadensersatz für Miet -Zusage per Email?

Guten Tag,

ich habe hier folgenden, fikitiven Fall,
Vermieter A vermietet ein Zimmer in einer Studenten WG in seinem Haus und hat eine Anzeige auf der Wohnungsseite der lokalen FH geschaltet. Eine interessierte Studentin (B) hat ihm per Email geschrieben sie wolle das Zimmer gerne haben.

A hat ihr die genauen Kosten (Miete, Nebenkosten etc. mitgeteilt). Sie war damit einverstanden und immer noch interessiert. Danach (muss wohl eine Vorahnung gewesen sein) bat A sie um eine verbindliche Zusage und hat ihr Folgendes per Email mitgeteilt:

Willst Du dir die Wohnung vor deinem Einzug denn gar nicht anschauen? Wenn nein würden wir es als verbindlich ansehen, wenn Du uns einfach schriftlich (per Email reicht) zusagst das Zimmer ab 1.9 zum angegebenen Mietzins plus Nebenkosten mieten zu wollen und wir regeln das mit Kaution und Mietvertrag dann beim Einzug.

Worauf B erwiderte (in einer eingescannten PDF Datei, die die Anzeige und folgenden Text aber keine handschriftliche Unterschrift aufweist):

hiermit bestätige ich, dass ich das in der Anzeige auf der Homepage der Hochschule Aalen ausgeschriebene WG-Zimmer zu den angegebenen Mietkosten ab dem 01.09.2009 mieten werde. MFG B

Am 26.8, 4 Tage vor dem geplanten Einzug, erhält A eine Email von B, in der sie sagt sie will das Zimmer nun doch nicht.

Meine Frage lautet nun, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die es A ermöglicht Schadensersatz in Höhe von einer Kaltmiete von B zu bekommen, da A so auf die Schnelle für September wohl keinen Mieter finden würde.

Bei Antworten bitte Möglichst Artikel angeben, so dass ich im BGB nachschlagen kann. Vielen, vielen Dank und wir sind für jegliche Hilfe dankbar, Stefan

Hallo,

meines Wissens nach ist für das Zustande kommen eines Mietvertrages folgendes Voraussetzung: Genaue Lage und Umfang / Beschreibung der Mietsache, Kosten der Mietsache, Zeitpunkt der Anmietung und willendliche Abgabe einer Erklärung zur Anmietung (in welcher Form auch immer). Lässt sich der E-Mail Versender zweifelsfrei nachweisen, so ist hierbei ein gültiger Mietvertag entstanden der dann bei Nichterfüllung zu Schadensersatzansprüchen gegenüber des vertragsbrüchigen Partners führt. Schwierig wird hier wohl die Beweisführung zur eindeutigen Identifizierung des Email Absenders sein.
Ich würde sagen das sieht nach einem Beratungsgespräch bei einem Anwalt aus.

Grüße

Joschi

Der Gang zum Anwalt ist sowieso dann geraten, wenn es darum geht den Schadenersatz in seiner Höhe zu beziffern weil der Schaden ja nachgewiesen werden muss…