In der Klage heißt es, Frau Brodacka leide unter schweren
pyschopathologischen Erkrankungen, die "als seelische Reaktion
direkt auf die schweren seelischen und körperlichen
Misshandlungen" ihres Vaters in Auschwitz zurückzuführen
seien.
Ist diese Klage erfolgsversprechend? Wäre es z.B. möglich, als
Kind eines Mordopfers den Mörder auf Schadensersatz zu verklagen,
wenn sich seelische Schwierigkeiten einstellen? Was wäre, wenn
Enkelkinder eine völlig verkorkste Jugend haben, weil es eben diese
seelischen Probleme gab/gibt? Wie weit könnte man Schadensersatzklagen
durchreichen?
Wer einen Schaden hat, kann ggf. auch Schadenersatz verlangen. Das kann grundsätzlich auch ein psychischer Schaden sein, der aber schon ziemlich erheblich sein muss. Schwierig wird es spätestens beim Beweis der Kausalität.
Also wenn ich nachweisen kann, daß ich einen Schaden habe aufgrund
einer Straftat von vor 200 Jahren an einen meiner Vorfahren, ich
plausibel und in kausalem Zusammenhang nachweisen kann, daß ich heute
dadurch psychisch geschädigt bin, könnte ich potentielle Nachfahren des
Täters verklagen? Wie sieht das mit Verjährung aus, und inwieweit sind
völlig unbeteiligte, aber noch lebende Nachfahren des Täters in
Regress zu nehmen?
Du solltest die Menschen eigentlich schon (sehr) gut gekannt haben, wenn du glaubhaft machen möchtest, dass du durch ihr Schicksal heute einen seelischen Schaden hast.
Nur als Beispiel: Eine „normale“ Traurigkeit auch für einige Zeit bzw. Niedergeschlagenheit und unter Umständen Weinkrämpfe sind natürliche Folge eines jeden schweren Schicksals naher Angehöriger und damit vom benachrichtigten Hinterbliebenen immer auszuhalten.
Die psychische Beeinträchtigung, für die du Ersatz verlangen könntest, muss aber ein pathologisch relevantes Maß erreichen, also z.B. einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik erforderlich gemacht haben.
Außerdem gilt dies nur für das Schicksal naher Angehöriger, ausnahmsweise auch des Verlobten. Du kannst aber keinen Schadensersatz verlangen, wenn deine Freundin stirbt und du dadurch einen Schock erleidest, und sei es auch deine beste Freundin gewesen.
So habe ich es zumindest immer in den Urteilen dazu gelesen.
Kann auch sein, dass es noch andere Ausnahmefälle gibt, die mir aber nicht bekannt sind.
Also wenn ich nachweisen kann, daß ich einen Schaden habe
aufgrund
einer Straftat von vor 200 Jahren an einen meiner Vorfahren,
ich
plausibel und in kausalem Zusammenhang nachweisen kann, daß
ich heute
dadurch psychisch geschädigt bin, könnte ich potentielle
Nachfahren des
Täters verklagen?
Nein. Also, verklagen schon, aber die Klage wird dann abgewiesen. Was können denn bitte die Nachfahren dafür? Eben: nichts. Anspruchsgegner ist der Schädiger.
Wie sieht das mit Verjährung aus, und
inwieweit sind
völlig unbeteiligte, aber noch lebende Nachfahren des Täters
in
Regress zu nehmen?
Außerdem gilt dies nur für das Schicksal naher Angehöriger,
ausnahmsweise auch des Verlobten. Du kannst aber keinen
Schadensersatz verlangen, wenn deine Freundin stirbt und du
dadurch einen Schock erleidest, und sei es auch deine beste
Freundin gewesen.
Ja, das sowieso. Aber wenn es um einen Schaden geht, der „nur“ nach „innen“ sichtbar ist, muss er schon sehr schwer wiegen. Schockzustände, Herzanfälle usw. sind da schon was anderes, sie sind nach außen erkennbar.
Wer einen Schaden hat, kann ggf. auch Schadenersatz verlangen.
Eine gute Formulierung, die ist immer richtig:wink:
Das kann grundsätzlich auch ein psychischer Schaden sein, der
aber schon ziemlich erheblich sein muss. Schwierig wird es
spätestens beim Beweis der Kausalität.
Ich denke das Problem liegt juristisch gesehen woanders. Die Frage ist doch, inwieweit indirekte Schäden zu ersetzen sind. Also A fährt bei einem Unfall B nieder, B ist tot und die Tochter C hat dadurch einen psychischen Schockschaden. Anspruch C gegen A. Ich denke das war die Frage, wenn ich das richtig verstanden habe.
Also in Österreich gibt es da eine heftige Diskussion. Grundsätzlich schließt das ABGB nämlich den Ersatz indirekter Schäden aus (also der klassische Fall: es passiert auf der Autobahn ein Unfall ich komme daher in einen Stau und versäume den Flug - da ist ganz klar, ich hab keinen Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher.
Vor ein paar Jahren hat der OGH dann einmal Schadenersatz für Schockschäden von nahen Angehörigen von Unfallopfern zugesprochen, dies allerdings unter sehr engen Voraussetzungen. Inwieweit das jetzt richtig oder falsch war, wird natürlich jetzt heftig diskutiert.
Also, rechtswissenschaftlich mag man darüber streiten können, die deutsche Rechtsprechung erkennt diese Art von Schäden aber grundsätzlich an. Das von dir genannte Beispiel des Schocks habe ich ja selbst angeführt, deine Ausführungen decken sich eigentlich mit meinen.
Nein. Also, verklagen schon, aber die Klage wird dann
abgewiesen. Was können denn bitte die Nachfahren dafür? Eben:
nichts. Anspruchsgegner ist der Schädiger.
Was wäre denn, rein hypothetisch, wenn ich lückenlos
über einige Jahrzehnte nachweisen kann, daß mein heute geistiger
Defekt und damit schlechten Lebensumstände auf eine Tat einer
Person zurückzuführen sei? Wie gesagt, rein hypothetisch.
Ich versuch schon die ganze Zeit was sinniges zusammenzubasteln,
aber nicht einfach …
Denn auch in unserem Rechtssystem gibt es ja die Möglichkeit,
daß Erben belangt werden, oder auch daß der Staat bzw.
Kommunen etc. Sozialleistungen die gezahlt wurden, von Eltern,
Ehepartnern oder Kindern zurückverlangt.
Natürlich gar nicht.
Nochmal die gleiche Frage wie oben bzgl. Erben, Ehepartner etc.
Was wäre denn, rein hypothetisch, wenn ich lückenlos
über einige Jahrzehnte nachweisen kann, daß mein heute
geistiger
Defekt und damit schlechten Lebensumstände auf eine Tat einer
Person zurückzuführen sei? Wie gesagt, rein hypothetisch.
Ich versuch schon die ganze Zeit was sinniges
zusammenzubasteln,
aber nicht einfach …
Dann wäre es eine Frage der Verjährung. Ansonsten spricht nichts Grundsätzliches gegen den Anspruch, aber zu richten ist er natürlich nur gegen den Schädiger, nicht gegen die Erben.
Denn auch in unserem Rechtssystem gibt es ja die Möglichkeit,
daß Erben belangt werden, oder auch daß der Staat bzw.
Kommunen etc. Sozialleistungen die gezahlt wurden, von Eltern,
Ehepartnern oder Kindern zurückverlangt.
Das ist überhaupt nicht vergleichbar. Gegenüber Verwandten in gerade Linie hat man ohnedies Unterhaltspflichten im Bedarfsfall, und was Hartz IV angeht - wo irgendwie eine Anrechnung auf das Erbe vorgesehen ist, soweit ich weiß -, so handelt es sich ja gewissermaßen um die Reduktion des Erbes. Man nimmt als Erbe übrigens durchaus die Rechtsposition des Erblassers ein, aber man kann doch nicht beliebige Nachfahren mit Deliktsrecht wegen Taten irgendwelcher Vorfahren belangen. Wo kämen wir denn dahin???