Schadensersatz für Reisekosten zum Autohändler

Hi,
mir ist folgendes passiert:

Ich suchte im Internet nach meinem „Traumwagen“.nach
langem Suchen fand ich ihn bei einem Autohändler.Das
Problem war nur ,dass das Autohaus in Waren/Müritz ist.
Ich fahre mit der Bahn über 5 Stunden dahin.
Also habe ich den Händler letzte Woche angerufen,und
abgeklärt ,dass ich Dienstag oder Mittwoch dieser Woche
komme um mir dieses Auto anzusehen und probezufahren.
Am Montag nachmittag rief ich erneut an , und Klärte mit dem Verkäufer dass der Wagen noch zur Verfügung steht und ich am Dienstag komme um mir das Auto anzusehen.Ja wunderbar ,alles klar,er lässt das Auto auch vom „Podest“ holen,damit einer Probefahrt nichts mehr im Wege steht.Er notierte noch meine Festnetzrufnummer für alle Fälle.
Am Dienstag fuhr ich nach Waren.Als ich Nachmittags eintraf,erklärte mir der Herr ,das der Wagen heute verkauft wurde"Wer zuesrt kommt,mahlt zuerst".
Eine Beschwerde beim Besitzer des Autohauses brachte mich auch nicht weiter,so dass ich nun auf meinen Kosten von 200 E für Bahn und Hotel sitzen bleibe.
Kann das Rechtens sein?Oder gibt es irgendeinen Weg
mie meine Auslagen erstatten zu lassen?
Es wurde übrigens von seiten des Verkäufers behauptet,
er hätte auf meinem Festnetzanschluss angerufen ,mich aber nicht erreicht.Bloss in meiner Anrufliste taucht dieser Anruf nicht auf…

Hilfe!!

Guten Tag,
meines Erachtens ist da nichts zu holen, denn in allen Geschäftsbedingungen steht „zwischenverkauf vorbehalten“, außerdem ist das so üblich. Ich würde auch raten nie ein Fahrzeug so weit weg zu kaufen!!! da fressen die Kosten den vermeintlichen Gewinn wieder auf und solche tollen Schnäppchen gibt es überhaupt nicht, weil alle Händler ähnliche Konditionen haben, also nichts verschenken können. Auch die Kunden sind nicht blöde und wenn sie ein Auto drangeben, dann werden sie dies auch nicht verschenken - aber nur so kommt ein Schnäppchen zustande.
Grüße
Dr. Fritz Schweninger
[email protected]