wir hatten in unserer klasse eine diskussion über den
schadensersatz.
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass du Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) meinst, also z.B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder fahrlässiger Sachbeschädigung. „Den“ Schadensersatz gibt es so nämlich nicht. Das Recht des Schadensersatzes ist ein sehr weites Feld.
da wir noch 16 sind
Da muss ich ein wenig schmunzeln. Ist man mit 16 denn noch zu jung oder zu dumm oder zu uneinsichtig, um zu wissen, dass man anderer Leute Rechtsgüter nicht beschädigen darf? Mit 16 besucht man bereits die gymnasiale Oberstufe oder macht eine Ausbildung oder dergleichen. Da wird man doch mit den einfachsten Regeln des sozialen und rechtlichen Lebens vertraut sein. Die richtigen Altersgrenzen liegen darum weit, weit unter deinen Vorstellungen. Hier der Originalwortlaut des Gesetzes:
http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
Du siehst: Schon mit sieben Jahren kann man sich im Deliktrecht schadensersatzpflichtig machen. (Im Recht der Schuldverhältnisse muss man dafür noch nicht einmal ein Jahr alt sein, aber das ist ein anderes Thema.)
und kein festes einkommen
besitzen
Einfache Kontrollüberlegung: X ist 30 Jahre und hat kein festes Einkommen. Da denkt er sich: „Ach, haue ich dem Y doch mal die Haustür ein.“ So geschieht es. Nach deiner Logik muss X dem Y die Haustür nun nicht bezahlen, weil er kein festes Einkommen hat. Richtig oder falsch?
Ob jemand Geld hat oder nicht, spielt für die Frage, ob er Geld schuldet, keine Rolle. Im Recht gilt der Grundsatz „Geld hat man zu haben.“ Wenn man deswegen nichts schulden würde, weil man nichts hat, wäre die Insolvenzordnung überflüssig. Es gäbe sie schlichtweg nicht. Es gibt sie aber.
Von dem Grundsatz, dass es auf das Einkommen nicht ankommt, gibt es aber eine Ausnahme. Hierzu das Gesetz:
http://dejure.org/gesetze/BGB/829.html
Wer „eigentlich“ für einen von ihm verursachten Schaden nicht verantwortlich ist, aber anders als der Geschädigte im Geld schwimmt, der muss u.U. aus Billigkeitsgründen trotzdem zahlen.
war ich der Meinung das man demnach beim beschädigen
von gegenständen nichts zahlen braucht.
Das ist dann also falsch.
weiterhin war ich der meinung das die eltern jeweils auch
nichts übernehmen müssen
Das stimmt. Eltern haften niemals für ihre Kinder, egal wie oft die Leute noch das Gegenteil behaupten. Eltern haften wenn überhaupt, dann nur für eigenes Verschulden. Dazu bedarf es einer Aufsichtspflichtverletzung, die aber nicht schon vorliegt, wenn ein Kind einen Schaden verursacht hat.
da sie ja nur, ich war immer der
meinung, vom 6-14 lebensjahr für einen haften.
Nein, auch dann haften Eltern nicht für ihre Kinder.