Schadensersatz für unter 16 jährige

hallo,
wir hatten in unserer klasse eine diskussion über den schadensersatz. da wir noch 16 sind und kein festes einkommen besitzen war ich der Meinung das man demnach beim beschädigen von gegenständen nichts zahlen braucht.
weiterhin war ich der meinung das die eltern jeweils auch nichts übernehmen müssen, da sie ja nur, ich war immer der meinung, vom 6-14 lebensjahr für einen haften.

allerdings waren auch viele der (festen) überzeugung man müsse zahlen.

was ist jetzt richtig?

wir hatten in unserer klasse eine diskussion über den
schadensersatz.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass du Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) meinst, also z.B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder fahrlässiger Sachbeschädigung. „Den“ Schadensersatz gibt es so nämlich nicht. Das Recht des Schadensersatzes ist ein sehr weites Feld.

da wir noch 16 sind

Da muss ich ein wenig schmunzeln. Ist man mit 16 denn noch zu jung oder zu dumm oder zu uneinsichtig, um zu wissen, dass man anderer Leute Rechtsgüter nicht beschädigen darf? Mit 16 besucht man bereits die gymnasiale Oberstufe oder macht eine Ausbildung oder dergleichen. Da wird man doch mit den einfachsten Regeln des sozialen und rechtlichen Lebens vertraut sein. Die richtigen Altersgrenzen liegen darum weit, weit unter deinen Vorstellungen. Hier der Originalwortlaut des Gesetzes:

http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

Du siehst: Schon mit sieben Jahren kann man sich im Deliktrecht schadensersatzpflichtig machen. (Im Recht der Schuldverhältnisse muss man dafür noch nicht einmal ein Jahr alt sein, aber das ist ein anderes Thema.)

und kein festes einkommen
besitzen

Einfache Kontrollüberlegung: X ist 30 Jahre und hat kein festes Einkommen. Da denkt er sich: „Ach, haue ich dem Y doch mal die Haustür ein.“ So geschieht es. Nach deiner Logik muss X dem Y die Haustür nun nicht bezahlen, weil er kein festes Einkommen hat. Richtig oder falsch?

Ob jemand Geld hat oder nicht, spielt für die Frage, ob er Geld schuldet, keine Rolle. Im Recht gilt der Grundsatz „Geld hat man zu haben.“ Wenn man deswegen nichts schulden würde, weil man nichts hat, wäre die Insolvenzordnung überflüssig. Es gäbe sie schlichtweg nicht. Es gibt sie aber.

Von dem Grundsatz, dass es auf das Einkommen nicht ankommt, gibt es aber eine Ausnahme. Hierzu das Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/BGB/829.html

Wer „eigentlich“ für einen von ihm verursachten Schaden nicht verantwortlich ist, aber anders als der Geschädigte im Geld schwimmt, der muss u.U. aus Billigkeitsgründen trotzdem zahlen.

war ich der Meinung das man demnach beim beschädigen
von gegenständen nichts zahlen braucht.

Das ist dann also falsch.

weiterhin war ich der meinung das die eltern jeweils auch
nichts übernehmen müssen

Das stimmt. Eltern haften niemals für ihre Kinder, egal wie oft die Leute noch das Gegenteil behaupten. Eltern haften wenn überhaupt, dann nur für eigenes Verschulden. Dazu bedarf es einer Aufsichtspflichtverletzung, die aber nicht schon vorliegt, wenn ein Kind einen Schaden verursacht hat.

da sie ja nur, ich war immer der
meinung, vom 6-14 lebensjahr für einen haften.

Nein, auch dann haften Eltern nicht für ihre Kinder.

danke für deine ausfürliche antwort.
wenn ich alles richtig verstanden habe, heißt das, dass ich selbst wenn ich minderjährig bin und kein einkommen besitze für jeden schaden aufkommen muss!? oder gibt es da auch einschränkungen, zb. wenn ein kleidungsstück in einer auseinandersetzung kaputt geht oder man gegen ein auto gestoßen wird welches danach einen kratzer aufweist, nur so als beispiel.
dort können ja durch aus hohe schäden entstehen. neue lackierung ist sicherlich nicht billig, wie sieht es da aus müsste ich dann auch den schaden ersetzen? aus eigener tasche!

sorry das ich noch einmal so blöd frage aber ich werde aus dem paragraphendschungel einfach nicht schlau.

mfg globus

wenn ich alles richtig verstanden habe, heißt das, dass ich
selbst wenn ich minderjährig bin und kein einkommen besitze
für jeden schaden aufkommen muss!?

Nein, nicht für jeden Schaden dieser Welt. Ein Schadensersatzanspruch hat natürlich diverse Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt sein müssen. Falsch ist aber die Annahme, dass jemand, der 16 Jahre alt ist, deswegen irgendeine Sonderbehandlung erfährt. Gewisse Einschränkungen können sich höchstens aus § 828 III BGB ergeben.

http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

oder gibt es da auch
einschränkungen, zb. wenn ein kleidungsstück in einer
auseinandersetzung kaputt geht oder man gegen ein auto
gestoßen wird welches danach einen kratzer aufweist, nur so
als beispiel.

Dann gelten grundsätzlich dieselben Gesetze wie für einen 20-, 40- oder 60-Jährigen. Und warum sollte es auch anders sein?

dort können ja durch aus hohe schäden entstehen.

Richtig, da können hohe Schäden entstehen. Aber wieso soll ein 20-Jähriger hohe Schäden, die er verursacht hat, ersetzen müssen, während ein Geschädigter auf dem hohen Schaden sitzen bleibt, nur weil der Täter erst 16 ist?

neue
lackierung ist sicherlich nicht billig, wie sieht es da aus
müsste ich dann auch den schaden ersetzen? aus eigener tasche!

Im Straßenverkehr gibt es eine Sonderregel, nämlich in § 828 II BGB. Für 16-Jährige gilt die aber nicht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

sorry das ich noch einmal so blöd frage aber ich werde aus dem
paragraphendschungel einfach nicht schlau.

Eigentlich ist es ganz einfach: Wer etwas beschädigt oder jemanden verletzt, muss für den Schaden aufkommen, wenn er kausal, zurechenbar, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Ob er aus eigener Tasche zahlen muss, ist eine andere Frage; vorsorgende Menschen haben für ein paar Euro im Monat eine Haftpflichtversicherung, die sie von den gröbsten Risiken befreit. Im Übrigen gelten halt folgende Altersgrenzen:

0 bis 6 Jahre: nicht verantwortlich (muss nicht haften), § 828 I BGB.

7 bis 9 Jahre: im Straßenverkehr u.U. nicht verantwortlich, außer bei Vorsatz, § 828 II BGB.

0 bis 17 Jahre: Täter nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat, § 828 III BGB.

0 bis 17 Jahre: Obwohl nach § 828 BGB nicht haftbar, u.U. Haftung aus Billigkeitsgründen (z.B. Opfer arm, Täter reich), § 829 BGB.

4 „Gefällt mir“

Hallo

vorsorgende Menschen haben für ein paar Euro im Monat
eine Haftpflichtversicherung, die sie von den gröbsten Risiken
befreit.

Ergänzend der Hinweis, dass Kinder in der Regel bis zum Abschluss der Berufsausbildung bei den Eltern mit haftpflichtversichert sind - wenn die es sind. Es soll ja immer noch einen nicht unerheblichen Prozentsatz an Mitbürgern geben, denen die fünf Euro im Monat zuviel sind und die lieber ihre wirtschaftliche Existenz bzw. die ihrer Kinder riskieren.

Gruß
smalbop

Hallo,

Ergänzend der Hinweis, dass Kinder in der Regel bis zum
Abschluss der Berufsausbildung bei den Eltern mit
haftpflichtversichert sind - wenn die es sind.

Und als weitere Ergänzung: es gibt auch Versicherungstarife, bei denen Schäden durch Kinder unter 7Jahren mit versichert sind. Also die Fälle, in denen eigentlich keine Haftpflicht besteht, aber trotzdem bezahlt wird, weil man keinen Streit mit Nachbarn/Freunden/Verwandten riskieren will.
Gruß
loderunner (ianal)

wir hatten in unserer klasse eine diskussion über den
schadensersatz. da wir noch 16 sind und kein festes einkommen besitzen

Wenn man schadensersatzplfichtig ist, haftet man auch mit seinem zukünftigen Vermögen. D.h. der Geschädigte könnte warten, bis der jetzt 16-jährige eine feste Anstellung und ein festes Einkommen hat.