Hallo liebe Experten,
folgende Frage:
K kauft von VK ein Haus. Der notarielle KV wird von K angefochten, es kommt einvernehmlich zur Rückabwicklung wg. arglistiger Täuschung.
Nun hat K im Haus bereits 150 Arbeitsstunden verrichtet, wonach berechnet sich der Schadensersatz? Bitte nach Möglichkeit mit Gesetzestext bzw. evtl. Urteilsangabe.
Danke für Eure HIlfe und Grüße
D-T
Hallo!
sicherlich hat man doch in so einem Fall der Rückabwicklung bereits einen Anwalt. den kann und sollte man fragen, bzw. er würde selbst den richtigen Wert der Eigenleistung plus Materialkosten ermitteln.
Man kann sich am Bundesrahmentarif für das Bauhauptgewerbe (wenn hauptsächlich bauliche Arbeiten) orientieren, an der Lohngruppe für Bauhelfer.
das sind regional unterschiedlich zw. ca. 10 und 11 €/Std.
Materialkosten kann man sicherlich noch am einfachsten geltend machen, da hat man Belege.
MfG
duck313