Schadensersatz gegen GmbH Geschäftsführer

Schadensersatz gegen GmbH Geschäftsführer

A ist Gläubiger der C-Muster-GmbH, und hat gegen den GmbH eine Titulierte Forderung.

Bei der Forderung handelt es sich um eine Forderung aus Unerlaubte Handlung. Kann man damit auch direkt gegen dem GF der C-Muster GmbH vor gehen? Die Titulierte Forderung läuft aber auf der GmbH

Oder muss hier parallel der GF der C-Muster GmbH auf Schadenersatz verklagt werden? Außenhaftungsansprüchen liegen vor. Der GF der C-Muster GmbH ist wegen mehrerer Wirtschaftsdelikte verurteilt wurden.

Der Anspruch ist aus Sommer 2016, ist hier eigentlich schon ein Schadenersatzanspruch gegen über dem GF nach § 195 BGB Verjährt? Oder verjährt der Anspruch auf Grund der Titulierte Forderung erst nach 30 Jahre? Auch wenn Die Titulierte Forderung auf die GmbH läuft?

Ist keine hohe Forderung, lohnt sich nicht dafür zum Anwalt zu laufen…

Servus,

im BGB ist es immer interessant, ein paar §§ nach vorne und nach hinten weiterzugehen, um den Zusammenhang zu erfassen. Bei § 199 BGB wirst Du fündig.

Selbstverständlich. Wenn Du keinen Titel gegen ihn hast, hilft dir der Titel gegen irgendjemand anders (die GmbH) nichts.

Dann vergiss es. Durchgriffshaftung gerichtsfest zu begründen, traue ich Dir nicht zu.

Schöne Grüße

MM

Wäre dann eine Durchgriffshaftung überhaupt dann schon verjährt?
Ansprüche sind aus Sommer 2015 und 2016

Hier isser nochmal, der bereits erwähnte § 199 BGB, diesmal auf dem Silbertablett zum anklicken.

Schöne Grüße

MM

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