Hallo allerseits,
folgender, fiktiver Fall:
A und B bewohnen gemeinsam eine Wohnung. Nun fühlt sich B auf einmal durch As Rauchen und durch dessen Katze belästigt. B wusste vor Einzug von A vom Rauchen und Katze. Anstatt diese Problemchen anzusprechen, verlegt sich B auf hinterlistiges Mobbing. B verschliesst das gemeinsame Wohnzimmer, deaktiviert den Hub, sodass A nicht mehr ins Internet kann, verschliesst die Telefone, und so weiter und so fort. Von A auf dieses unmögliche, unwürdige Verhalten angesprochen, verlegt sich B den Versuch körperlicher Einschüchterung, womit er kläglich scheitert. Am folgenden Tag wird B auch noch tätlich gegen die kleine, wehrlose Katze des A an, worauf A seinerseits B mithilfe körperlicher Einschüchterung zur Räson bringt.
Die Schnauze gestrichen voll, kündigt A seine Wohnung fristgemäß(3Monate), zieht vorübergehend zu Freunden und räumt die Wohnung zwei Wochen später.
Weil A sich dem Vermieter gegenüber verpflichtet fühlt, zahlt er im nächsten Monat regulär seinen Mietteil. Am Ende dieses Monats stellt A fest, dass B in das vorherige(viel schönere) Zimmer von A gezogen ist. Deswegen fühlt A sich nicht mehr an den Mietvertrag gebunden und zahlt für den nächsten Monat keine Miete mehr. Der Vermieter behält daraufhin die Kaution von A ein. Zum nächsten(dritten) Monat zieht ein neuer Mieter in die Wohnung ein.
Nun die Frage: Kann A von B Schadensersatz verlangen, nämlich in Höhe der Miete für den einen Monat, den A nach Auszug noch regulär Miete zahlte, und in Höhe der vom Vermieter einbehaltenen Kaution? Evtl. noch für Umzugskosten und den dabei angefallenen Arbeitsaufwand?
Vielen Dank schon einmal für konstruktive Antworten.
Und verweist mich bitte nicht in das Brett allgemeine Rechtsfragen. Von dort wurde ich hierhin geschickt.
Grüße
Jörg