Schadensersatz gegen Rechtsanwalt?

Hallo,
angenommen Herr A läßt sich von Frau A scheiden. Da Herr A sämtliche Verbindlichkeiten bedient und weiß, daß Frau A kein Geld verdient macht er den Vorschlag freiwillig 1.600 Unterhalt zu zahlen, Frau A soll die Haushälfte auf Herr A überschreiben. Die Rechtsanwältin der Frau A sagt, nein, ihnen steht mehr zu. Innerhalb von fast 2 Jahren schafft es die Anwältin nicht eine Unterhaltsberechnung zu stellen, obwohl sämtliche Daten vorliegen. Da Frau A und Anwältin ablehnen und das Angebot befristet war kommt dies nicht zustande. Nun hat Gericht im Vergleich entschieden, daß aufgrund der finanziellen Situation ein Unterhalt in Höhe von 800 € bezahlt wird, im Gegenzug überschreibt Frau A ohne Ausgleich die Haushälfte auf Herr A. Dies wurde einstimmig von beiden Parteien angenommen und auch beurkundet. Nun hält sich Frau A + Anwältin nicht an den gerichtlich geschlossenen Vergleich und sagt: wir unterschreiben den Notarvertrag nicht. Der Richter, der den Vergleich geschlossen hat, hat bereits angekündigt in einem evtl. weiteren Verfahren als Zeuge auszusagen. Der Unterhalt der Frau A steht wohl auf dem Spiel, da sie sich Schadenersatzpflichtig macht. Welche Auswirkungen hat das Nichtbeachten des geschlossenen Vergleiches? Kann Frau A ihre Anwältin auf Schadenersatz verklagen, da diese nicht im Interesse der Mandantin handelt, sondern den Unterhalt der Frau A auf das Spiel setzt?
Bitte Info. Danke

Nun hält sich Frau A + Anwältin nicht an den
gerichtlich geschlossenen Vergleich und sagt:
wir unterschreiben den Notarvertrag nicht.

[…]

Kann Frau A ihre Anwältin auf Schadenersatz
verklagen, da diese nicht im Interesse der
Mandantin handelt, sondern den Unterhalt der
Frau A auf das Spiel setzt?

Also ich bin kein Jurist, aber allein der logische Verstand sagt mir, daß hier etwas nicht stimmt. Oben sagst Du, Frau A und die Anwältin halten sich nicht daran, unten schreibst Du, die Anwältin handelt nicht im Interesse ihrer Mandantin.

Also es gibt da nur wenige Möglichkeiten, denke ich:

  • Anwältin handelt eigenständig ohne Rücksicht auf die Klientin zu nehmen. Folge: Mandat entziehen und anderen Anwalt nehmen oder einfach ohne Anwalt unterschreiben.

  • Anwältin und Frau A wollen nicht unterschreiben (warum auch immer). Folge: Frau A erneut verklagen.

  • Anwältin will, Frau A weigert sich. Anwälting kann nix dafür, weil Frau A einen an der Murmel hat. Folge: Frau A verklagen.

  • Anwältin und Frau A wollen unterschreiben, finden aber keinen Kuli. Abhilfe: Kuli leihen.

Ich denke, der Anwältin wird man nur „was anhängen“ können, wenn diese fahrlässig oder mutwillig ihre Mandantin absolut falsch berät und dadurch das Verweigern der Unterschrift zustande kommt. Wobei dann immer noch fraglich ist, ob man dagegen wirklich etwas unternehmen könnte, wenn sie behauptet, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.

Ja, das ist ja das Problem. Frau A macht nur das was ihre A´tin sagt. Sie ist nicht imstande eigenständig die Sachlage zu überblicken. Anwältin sagt nicht unterschreiben, also macht sie es nicht. Ich kapier nicht was die A´tin davon hat. Frau A würde Unterhalt bekommen und wäre aus sämtlichen Verbindlichkeiten die das Haus angehen befreit. Ein ganz normaler Übertragungsvertrag auf Basis des Vergleiches. So riskiert sie daß sie sich schadenersatzpflichtig macht und notfalls keinen Unterhalt bekommt, bzw. evtl. sogar Privatinsolvenz anmelden kann. Das muß doch die A´tin auch kapieren.

Vielleicht sollte der Richter sich mal mit der A’tin unterhalten oder jemand sollte mal bei der Anwaltskammer nachhaken.