Hallo, ich wurde von meinem Mieter des Diebstals angezeigt(er hat seit Monaten nicht bezahlt).
Er bezichtigt mich 200,00€ mit Hilfe eines Zentralschlüssels der Wohnung entwendet zu haben.
Da der Tatbestand nicht stimmig ist, meine Frage:
Obwohl bei dieser Person kosten als Schadensersatz für Anwalt sowie für Speichelprobe und Polizeterminen und Fahrtkostehn welche mir angefallen sind., Muss ich auf den Kosten sitzen bleiben.
Andreas
Kann man das auch so schreiben, dass man es versteht ?
Wenn man angezeigt wird und es wird von Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt, dann trägt man mögliche Verteidigungskosten erst einmal selbst.
Wird man angeklagt und freigesprochen, dann kann man sie grundsätzlich zurückbekommen. Vom Staat, nicht vom Anzeigenden.
Und der Anzeigende haftet nur für missbräuchliche, also bewusst falsche Verdächtigung.
MfG
duck313
Wie? Er ist nicht stimmig? Soll das heissen der Vermieter war sehr wohl in der Wohnung, er hat nur das Geld nicht geklaut? Oder sollte es heißen: der Tatvorwurf stimmt nicht?
So nebenbei: Das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ohne das Wissen des Mieters kann schon einen Hausfriedensbruch darstellen…
Wofür wäre dieser Punkt relevant? Doch allerhöchstens als Selbstrechtfertigung dafür, dass man sich das Geld anderweitig beschafft hätte.
Hallo,
wieso haben Sie einen Schlüssel von der Wohnung?? Ich vermiete selbst und nehme niemals Schlüssel an. Auch wenn Mieter dies öfter mal wollen. Ich gehe nur mit den Mietern in die Wohnung!
Grüße