Schadensersatz geltend machen?

Hallo,

Firma A hat eine andere Firma B beauftragt, einen Auftrag für einen Kunden zu übernehmen. Die auszuführenden Arbeiten wurden per E-Mail vereinbart und auch der zu zahlende Betrag wurde per E-Mail vereinbart. Aus vergangenen Geschäften mit der Firma B existieren bereits Rechnungen und Auftragsbestätigungen aber wegen der Einfachheit wurde einiges auch nur per E-Mail vereinbart.

Nun hat Firma B einige Arbeiten Fehlerhaft und andere überhaupt nicht erfüllt und Firma A musste jemand anderes dafür beauftrages.

Kann Firma A nun diese Kosten Firma B in Rechnung stellen da Firma B den abgemachten Umfang nicht erfüllt hat?

Danke im Voraus.

Gruß

Hallo,

Nun hat Firma B einige Arbeiten Fehlerhaft und andere
überhaupt nicht erfüllt und Firma A musste jemand anderes
dafür beauftrages.

Kann Firma A nun diese Kosten Firma B in Rechnung stellen da
Firma B den abgemachten Umfang nicht erfüllt hat?

um was für einen Vertrag handelt es sich? Dienst- oder Werkvertrag?

Zudem dürften ein paar mehr Informationen, ob, wann und mit welchen Fristen gerügt wurde, hilfreich sein.

Gruß

S.J.

danke für die Antwort.
Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag.

Vereinbart wurde eine Ausführungszeit von 2 Wochen.
Es wurde mehrmals per E-Mail gerügt und es kam keine Antwort. Nach 4 Wochen wurde dann eine andere Firma beauftragt die Arbeit zu übernehmen.

Kann ich nun die Kosten weiter belasten?

Es kam bislang keine Reaktion mehr von seiten der ersten beauftragten Firma und die zu belastenden Kosten belaufen sich auf ca. 1000 Euro.

Danke

Hallo,

Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag.

Du meinst einen Dienstvertrag? Bei einem solchen ist kein konkreter Erfolg geschuldet, womit es hinsichtlich eines Schadensersatzes gar nicht gut aussieht.

Gruß

S.J.

wieso ist dabei kein konkreter Erfolg geschuldet?
Man beauftragt doch eine Firma eine Leistung zu erbringen und somit gibt man doch den konkreten Erfolg vor den man erziehlt haben möchte.

Oder sehe ich das etwas falsch?

Was gibt es denn für Möglichkeiten nun die Kosten weiter zu belasten?
Firma B hatte nämlich auch schon für getätigte Leistungen Geld erhalten und hat diese nicht wie vereinbart abgeschlossen und somit wurde ja schon Geld gezahlt aber die Leistung nicht wie vereinbart erbracht.

wieso ist dabei kein konkreter Erfolg geschuldet?
Man beauftragt doch eine Firma eine Leistung zu erbringen und
somit gibt man doch den konkreten Erfolg vor den man erziehlt
haben möchte.

Oder sehe ich das etwas falsch?

Ja.

http://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag_%28Deutschl…

versus

http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstvertrag

Gruß

S.J.

danke für die Links. Habe mir das gerade mal durchgelesen und bin doch dann der Meinung, dass hier ein Werksvertrag zustande gekommen ist.
Es wurde eine andere Firma damit beauftragt mehrere Programme zu schreiben was teilweise fehlerhaft und teilweise überhaupt nicht erfüllt wurde.
ich bin jetzt etwas verwirrt aber nun sollte die eine Firma doch Rechtsansprüche wegen der Schlechtleistung und nichterfüllung gegen die andere Firma geltend machen können oder wie kann sich Firma A dagegen absichern und an ihr Geld kommen?
Es muss ja irgendwie da was zu machen sein?

Gruß

danke für die Links. Habe mir das gerade mal durchgelesen und
bin doch dann der Meinung, dass hier ein Werksvertrag zustande
gekommen ist.

Dann wären § 633 bis 638 BGB anwendbar.

Gruß

S.J.