Hallo,
ich hätte eine wirkliche Interessens-, verständnisfrage.
Falls diese nicht allgemein zu beantworten wäre, konstruiere ich auch gerne einen hypothetischen Fall.
Die Sachbeschädigung in Schulen scheint beträchtlich zu sein.
Da stellt sich mir die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Schule dann eine Schadensersatzforderung durchsetzen kann.
Ich habe da ein bisschen in Gesetzestexten gewühlt und bin auf mehrere Begriffe gestoßen, die ich nicht so recht ‚auseinanderklamüsern‘, bzw. o.g. Situation zuordnen kann.
Einerseits hat die Schule/Lehrer ja eine Aufsichtspflicht, - Ich nehme an, dass Kinder während des Aufenthaltes in der Schule nicht der Aufsichtspflicht der Eltern unterliegen - deren Umfang wohl sehr vom Alter des Kindes und weiteren Bedingungen abhängt. Wird diese verletzt, haftet ja unter Umständen der Aufsichtspflichtige.
Hierbei scheint es auch auf die Einsichtsfähigkeit/Deliktfähigkeit des Kindes anzukommen.
Falls ein Kind > 7 J. die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt, haftet es selbst aber evtl. auch voll. Demnach müsste es dann ja auch zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Ein Kind im Alter zw. 8-17 J. verfügt aber nicht unbedingt über genügend Mittel um größere Schäden zu begleichen.
Angenommen ein Kind beschädigt nun schuldhaft etwas, kann den Schaden aber nicht bezahlen, was würde denn dann passieren?
Ist zwar eher was fürs Versicherungsbrett, aber vielleicht weiß ja jemand, ob in so einem Fall auch die Privathaftplicht bezahlen würde.
Marion
Angenommen ein Kind beschädigt nun schuldhaft etwas, kann den
Schaden aber nicht bezahlen, was würde denn dann passieren?
vielleicht weiß ja jemand, ob in so einem Fall auch die Privathaftplicht
bezahlen würde.
Hi,
"Wann zahlt die Privathaftpflicht nicht?
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt zwar, wenn der Versicherungsnehmer schuldhaft den Schaden herbeigeführt hat. Das trifft allerdings nicht auf Schäden zu, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden anrichten (Ausnahme: im Straßenverkehr bis 10 Jahre), zahlt die Privathaftpflicht in aller Regel ebenfalls nicht. Denn Kinder können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Auch Bußgelder und Geldstrafen ersetzt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Außerdem tritt sie nicht bei Schadensersatzansprüchen ein, die am Arbeitsplatz oder durch Beleidigung entstanden sind. Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind meist nicht mitversichert.
(Quelle: Bund der Versicherten)"
Demnach müsste bei Kindern über 7 Jahre, je nach Alter und Einsichtsfähigkeit, die Haftpflicht zahlen, aber nur, wenn kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. (Meine Interpretation).
Mein Sohn ist allerdings mal mit einem Auto zusammengestoßen, weil er die Kurve geschnitten hat und auf die linke Fahrspur kam. Das war m.E. Absicht oder zumindest grobe Fahrlässigkeit. Gott sei Dank ist ihm nichts passiert. Meine Haftpflicht hat aber den Schaden an dem Auto bezahlt.
Gruß,
Nelly
Hallo Nelly,
vielen Dank.
Das trifft allerdings nicht auf Schäden zu, die durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
(Quelle: Bund der Versicherten)"
Könnte es sein, dass du das mit der Kfz-Haftpflicht verwechselst?
Denn gerade die Privathpfl. zahlt bei grober Fahrlässigkeit.
Aufsichtspflichtverletzung z.B. würde ich unter grob Fahrlässig einstufen, und da zahlt die Vers.
http://www.financescout24.de/de/service/faq/faq-deta…
[…]Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie als Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen fahrlässig oder grob fahrlässig zufügen.[…]
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung
Ich hatte irgendwo hier in w-w-w gelesen, dass Eltern eben nicht (unbedingt?) für ihre Kinder haften, darum diese Frage, was passiert, wenn das Kind selbst voll haftbar ist (was ja möglich ist), aber nicht bezahlen kann.
Marion
Das trifft allerdings nicht auf Schäden zu, die durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
(Quelle: Bund der Versicherten)"
Könnte es sein, dass du das mit der Kfz-Haftpflicht
verwechselst?
Tja, mir kam das auch komisch vor. Aber wenn, dann habe nicht ich das verwechselt. Du siehst ja die Quellenangabe. Ich habe das irgendwann mal aus dem I-net auf meiner Festplatte gespeichert. Vielleicht fehlt da was, oder es war ein Tippfehler.
Wie gesagt, das Verhalten meines Sohnes war ja auch grob fahrlässig, und die Vers. hat anstandslos bezahlt.
Vielleicht findest du auf http://www.aufsichtspflicht.de
Antworten auf deine Fragen.
Gruß
Nelly