Schadensersatz Hausrat durch Allianz

Hallo,
im Zusammenhang mit einer Schadensbearbeitung
infolge eines Rückstaus eines Abflusses in unserer Wohnung, während unseres Urlaubes (wir wohnen in einem 6-Familienhaus),bitte ich um Eure Hilfe und Erfahrungen bei der Klärung folgender Frage:
Ist Besteck, welches längere Zeit im Kloakenabwasser lag, ein Schaden, der durch die Haushaltsversicherung abgedeckt ist?
Zum Sachverhalt:
Wir hatten im April 2012 eine Überschwemmung in der Küche durch den Rückstau eines Abflussrohres. Es steht zweifelsfrei fest, dass im Vorfeld eine Reparatur des Abfluss nicht nach den a.a.R.d.T. erfolgte und dadurch ein „Kontergefälle“ entstand, welches den Wasserschaden verursachte. Im Rahmen des Wasserschadens war unser Besteckkasten bis oben mit stinkendem Kloakewasser gefüllt. Bei der Entschädigungszahlung im September 2012 durch die Allianz wurde das Besteck noch nicht berücksichtigt- wir sollten es erst zusenden." Sobald uns das angeforderte Besteck vorliegt, werden wir die Erstattung der Restentschädigung vornehmen." Nachdem wir das stinkende Besteck eingeschickt hatten, wurde uns nunmehr im Oktober 2012 mitgeteilt, dass das eingereichte Besteck gesichtet wurde und keinerlei Beschädigungen oder optische Mängel daran sichtbar waren. Weil eine weitere Funktionsfähigkeit gesehen wurde, ist die Restzahlung abgelehnt worden.
Nach einem Anruf bei der angegebenen Hotline, wurde uns mitgeteilt, dass dieses Besteck abgewaschen und weitergenutzt werden kann. Ich möchte diese Aufforderung hier nicht weiter kommentieren, nur soviel dazu: Auch wenn das Besteck möglicherweise sauber und keimfrei werden würde, ist es für uns und unseren Bekannten- und Freundeskreis unzumutbar mit einem solchen Besteck zu essen. Wir hätten auch Skrupel anderen Menschen so etwas zu verkaufen. Auf eine Beschwerde an die Allianz vom 30.10.12 wurde bisher nicht reagiert.