Ich habe noch ein Problem mit einem Mieter.
Mein Mieter hat im April 99 einen Wasserschaden verursacht,
der nicht unerheblich war.
Ich gehe davon aus, dass er den Siphon seiner Badewanne abgeschraubt, weil ein Ohriing seiner Freundin dort hineingefallen ist und hat diesen nicht wieder korrekt augeschraubt. Angeblich war der Siphon seit Einzug, Mieter hat zum Zeitpunkt des Schadens schon 1 1/2 Jahre dort gewohnt,
nicht ordnungsgemäß aufgeschraubt.
Wahrscheinlich hat er in dieser Zeit nie geduscht und gebadet.
Aber weiter, nach dem ich immer Fristen gesetzt habe zur Bezahlung des Schadens, die letzte zum 31.12.99, habe ich im März 2000 einen Mahnbescheid erlassen.
Lieder wurde dieser nicht weitergeführt vom AG Hagen, da es eine Monierung gab, die ich nicht erhalten habe. Nun lasse ich diesen MB wieder aufleben, hat es noch Sinn oder sind Fristen verstrichen ???
Nur mal so als Frage…
warum hat den denn deine Versicherung nicht ersetzt?
Marco
Nur mal so als Frage…
warum hat den denn deine Versicherung nicht ersetzt?
Marco
Hallo Marco,
die Versicherung des Mieters war damals da und hat die Ansprüche nicht anerkannt, da der Mieter angegeben hat, daß der Ablauf schief aufgeschraubt war.
Jaclyn
Ich rede nicht von der Versicherung des Vermieters, sondern von deiner.
Dir ist ein Leitungswasserschaden entstanden und daher müsste diese eigentlich auch zahlen.
andere Frage: Hast du eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung?
Marco