Schadensersatz - Mitnahme des ausgetauschten Teils

Angenommen, ein Elektriker verursacht einen Kurzschluss beim Einbau einer Steckdose und es entstünde dadurch ein kleiner Schaden an einem sich daneben befindlichen Ceranfeld. Nun würde er dieses Feld auf eigene Kosten gegen ein Neues austauschen, dürfte er dann darauf bestehen, das alte - ja durchaus noch funktionierende - Feld mitzunehmen?

Liebe Grüße
Trio

Wieviele Ceranfelder hätte der Kunde denn gekauft? Eins oder zwei? Na?

das dürfte doch keine rolle spielen, der kunde hatte eins (nicht vom elektriker), dies wurde beschädigt und wird nun vom elektriker ersetzt. insofern könnte doch der kunde mit dem beschädigten Feld machen was er wollte, es ist ja seins oder wäre er verpflichtet, dies dem elektriker auszuhändigen? oder sehe ich das etwas falsch?

Hallo,

Das siehst Du falsch. Der Geschädigte soll durch den Schadensersatz so gestellt werden, als sei der Schaden gar nicht entstanden. Nichts weiter. Wenn es sich nicht grad um ein (fast) neues Ceranfeld gehandelt hat, könnte der Elektriker sogar ein gebrauchtes als Ersatz einbauen. Umgekehrt hätte der Geschädigte darauf bestehen können, den Zeitwert (vor dem Schaden) in bar ausgezahlt zu bekommen.
Nach zu lesen ist das in §249 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html).
Gruß
loderunner (ianal)

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Ja, das leuchtet mir ein…

Vielen Dank!
Trio