Schadensersatz n. nicht durchführb. Abschlussarbei

Mich interessiert allgemein die Frage, ob Unternehmen zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet werden können, wenn zugesagte bzw. begonenne Studienabschlussarbeiten (BA/MA/DA), aufgrund von Planungsfehlern seitens des Unternehmens, nicht fertig gestellt werden können?

Theoretischer Fall:

Der Student Mustermann eines technischen Studiengangs nimmt das Angebot von Firma XYZ an, im Unternehmen sein BA zu schreiben, findet einen entsprechenden Betreuer an seiner Hochschule und meldet die Arbeit an.
Nach Anmeldung gilt eine feste Bearbeitungsfrist von max. 10 Wochen. Verspätete Abgabe oder Rücktritt gelten als Fehlversuch. Es sind nur 2 Versuche möglich.

Während der Durchführung zeigt sich, dass für die Bearbeitung des Themas notwendige Einrichtungen und Ressourcen aufgrund von Fehlplanungen im Unternehmen nicht genutzt bzw. bereit gestellet werden können. Die Fertigstellung ist deshalb innerhalb der 10 Wochen Frist unmöglich.

Da Mustermann die 10 Wochen Frist nicht halten kann, fällt er durch und hat nun nur noch einen Versuch offen.

Welche Möglichkeiten hätte Mustermann gegen Firma XYZ vorzugehen?

Durch scheitern der Arbeit verzögert sich der Studienabschluss und damit der Eintritt ins Berufsleben, was wiederum Verdienstausfall bedeutet.
Des weiteren müssen Zeit und Geld aufgebracht werden um eine neue Abschlussarbeit zu finden.

Auch darf man nicht die zusätzliche psychologische Belastung, durch den Verlust eines Bearbeitungsversuches, vergessen.

Langer Text aber sich ein Thema, dass auch für andere Interessant sein könnte.

Grüße

zwei sachen dazu:

  1. es muss einen vertrag geben zwischen student/hochschule/unternehmen. was genau steht da drin?

  2. schäden müssen auch in ihrer höhe nachgewiesen werden. ‚mit gehts nicht gut‘ lässt sich schlecht beziffern. und ‚meine chancen stehen jetzt schlechter‘ auch.