Schadensersatz nach ERSTER HILFE - fiktiv !

Ich konstruiere fiktiv :

  1. Zelten auf einer Lichtung ist VERBOTEN !

  2. Wenn „Raub“ gem. §§ 249, 250 StGB nicht greift
    ist räuberische Erpressung zuprüfen. Das läuft
    auf den gleichen Inhalt hinaus, wie der typische
    Raub !

  3. GEWALT im Sine der Raubdelikte ist es AUCH, wenn
    entsprechend gedroht wird.

Beispiel in der Bank : Die Worte an den Kassierer :
…ich erschiesse alle, wenn das Geld nicht kommt…
Das
ist eine GEWALTanwendung in
mehrfacher Hinsicht.

Hi,

wenn ein Geschädigter aber _selbst_ garnicht geschlagen oder bedroht wurde, sondern irgend jemand anderes, kann so Raub/räub. Erpressung nicht greifen. Wenn man irgenwann merkt, dass die Tasche weg ist, käme nur Diebstahl in Frage.

Die gemeindliche Unfallversicherung ist ein Unfallversicherungsträger und leistet tatsächlich nur für Körperschäden, ebenso für durch einen Unfall zerstörte Hilfsmittel (Prothese, Brille).

dh. der einzige Weg führt über die Ermittlung der Täter, um von denen Schadenersatz zu bekommen.

A.

In besonderen Fällen hilft der
Weisse Ring - Infos bei der örtlichen Kripo.

Medikamente pp. werden ggf. von der Kasse
ersetzt. Info : AOK vor Ort.

Raub / Erpressung.

Stell Dir vor Du holst Deine Kontoauszüge am Bankschalter.
Der Räuber kommt mit der Waffe und richtet diese auf die
Bankmitarbeiter… Darfst Su berechtigt Angst
haben und darfst Du berechtigt vermuten, er wird auch
Dich - ohne direkte Ansprache - erschiessen, wenn Du ihm
NICHT „freiwillig“ Deine Rolex gibst ???

Dieser fiktive Diebstahl fand statt im direkten Zusammenhang
mit dem Raub / Erpressung. Unser fiktives Opfer konnte
weder subjetiv / objetiv erkennen, ob die Täter weg sind…

Es stellt sich daher die Frage nach
Hausrat, Krankenkasse, Weisser Ring usw. usw.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hausrat - ich meinte Hausratversicherung…

In besonderen Fällen hilft der
Weisse Ring - Infos bei der örtlichen Kripo.

Medikamente pp. werden ggf. von der Kasse
ersetzt. Info : AOK vor Ort.

Raub / Erpressung.

Stell Dir vor Du holst Deine Kontoauszüge am Bankschalter.
Der Räuber kommt mit der Waffe und richtet diese auf die
Bankmitarbeiter… Darfst Su berechtigt Angst
haben und darfst Du berechtigt vermuten, er wird auch
Dich - ohne direkte Ansprache - erschiessen, wenn Du ihm
NICHT „freiwillig“ Deine Rolex gibst ???

Dieser fiktive Diebstahl fand statt im direkten Zusammenhang
mit dem Raub / Erpressung. Unser fiktives Opfer konnte
weder subjetiv / objetiv erkennen, ob die Täter weg sind…

Es stellt sich daher die Frage nach
Hausrat, Krankenkasse, Weisser Ring usw. usw.

Hi,

wenn ein Geschädigter aber _selbst_ garnicht geschlagen oder
bedroht wurde, sondern irgend jemand anderes, kann so
Raub/räub. Erpressung nicht greifen. Wenn man irgenwann merkt,
dass die Tasche weg ist, käme nur Diebstahl in Frage.

Die gemeindliche Unfallversicherung ist ein
Unfallversicherungsträger und leistet tatsächlich nur für
Körperschäden, ebenso für durch einen Unfall zerstörte
Hilfsmittel (Prothese, Brille).

dh. der einzige Weg führt über die Ermittlung der Täter, um
von denen Schadenersatz zu bekommen.

A.