Schadensersatz nach Kostenvoranschlag / Rechnung

Hallo Versicherungsexperten,
nach einem Wasserschaden hat mir meine Hausratversicherung einen Teil der in meiner Schadensberechnung veranschlagten Kosten für die Wiederbeschaffung des beschädigten Mobiliars erstattet. Zu drei recht teuren Positionen, für die ich Kostenvoranschläge eingereicht hatte (u.a. Teppich u. -verlegung) wurde mir mitgeteilt, dass ich die entsprechenden Rechnungen nach Durchführung der Arbeiten einreichen müsse, um diese Kosten voll erstattet zu bekommen.
Andernfalls könnte ich auf eigenen Wunsch auch nach den eingereichten Kostenvoranschlägen abrechnen lassen - sofern ich die entsprechenden Arbeiten zB. erst später oder in Eigenleistung erbringen wolle - ich müsste dann jedoch Abzüge von rund 50 Prozent akzeptieren. Ist das korrekt?
Ich würde gern nach Kostenvoranschlag abrechnen, aber 50% Abzug finde ich extrem hoch. Kennt jemand sich hiermit aus, und kennt ggf. Urteile, auf die ich mich berufen könnte?
Vielen Dank für Eure Antworten!

Hallo Monika,

wie hoch sind denn die Mehrwertsteuer? Die müsstest du dir vorab in Abzug stellen lassen, da du als Privatperson keine Mehrwertsteuer kassieren darfst, da du sie nicht weiterleitest.

Lohnkosten? Könnten auch angemessen gekürzt werden. Für deine Arbeitszeit kannst du etwa 15-20 DM / h ansetzen. Der Facharbeiterlohn hingegen beträgt so zwischen 80-100 DM/h also um ein Vielfaches mehr.

Wenn du diese Positionen gegenrechnest, wirst du feststellen, es werden wahrscheinlich etwa 50% sein, da Lohnkosten (und darauf entfallen auch Mehrwertsteuer) und die Mehrwertsteuer etwa diesen Betrag ausmachen dürften.

Gruß
Marco

Hi Marco,
ich wiederspreche ja nur ungern, aber m.E. nach darf ausser Mwst.
nichts gekürzt werden. Da ja auch offengelassen wurde, die arbeiten später ausführen zu lassen, darf nicht gegen die Eigenleistung verrechnet werden, da ja nicht feststeht, ob es in Eigenleistung gemacht wird. Ich rechne in solchen Fällen immer gern auf Basis Gutachten/Kostenvoranschlag ab und führe die Arbeiten selbst aus. Auch wenn die Mwst. runtergerechnet wird, ist es für mich immer noch günstiger. Lediglich ein neu für alt Abzug wäre im genannten Fall denkbar und zulässig.
(Meine bescheidene Meinung, lasse mich aber gern eines besseren belehren).
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

es gibt mehrere denkbare Möglichkeiten. Deine ist auch möglich. Keine Frage, aber ich denke, beide wären zulässig.

Ich wollte auch nur aufzeigen, wodurch eine Minderung um 50% möglich sein könnte. :smile:
Da der Versicherer ja den Schaden bei eingereichten Rechnungen weiter begleicht, sehe ich eh kein Problem.

vielleicht ist es aber auch so, dass der Versicherer die Sachen als reparabel *reinigbar* ansieht und der Wiederbeschaffungspreis angesetzt wurde. Ein Kürzung wäre auch hier denkbar…

-)

Gruß
Marco

Lediglich ein neu
für alt Abzug wäre im genannten Fall denkbar und zulässig.

Hallo Sebastian,
zu deiner Antwort: Was bedeutet ein neu für alt Abzug?

(Der Teppich ist übrigens nicht reparabel, er wurde bereits auf Kosten der Versicherung entfernt, aber ich möchte den Neukauf sowie die Verlegung nicht von der Kostenvoranschlagsfirma ausführen lassen. Wie könnte ich denn erreichen, dass mir nicht 50% abgezogen werden?)

Gruss Monika

Hi Sebastian,

Da ja auch offengelassen wurde, die
arbeiten später ausführen zu lassen, darf nicht gegen die
Eigenleistung verrechnet werden, da ja nicht feststeht, ob es
in Eigenleistung gemacht wird.

Was spricht dagegen, bei Nachweis der nachgeschobenen Rechnung, die Rechnung zu bezahlen und bis dahin den Kostenvoranschlag ohne Stunden?

Lediglich ein neu
für alt Abzug wäre im genannten Fall denkbar und zulässig.
(Meine bescheidene Meinung, lasse mich aber gern eines
besseren belehren).

Also in der Hausratversicherung in den meisten Fällen nicht, da es sich um eine Neuwertversicherung handelt, wenn es nicht gerade uralte Bedingungen sind.

Andreas

Hi Andreas,

Was spricht dagegen, bei Nachweis der nachgeschobenen
Rechnung, die Rechnung zu bezahlen und bis dahin den
Kostenvoranschlag ohne Stunden?

Die Stunden müssen mitbezahlt werden, ob nun aufgrund der Rechnung oder aufgrund des Kostenvoranschlages.

Lediglich ein neu
für alt Abzug wäre im genannten Fall denkbar und zulässig.
(Meine bescheidene Meinung, lasse mich aber gern eines
besseren belehren).

Also in der Hausratversicherung in den meisten Fällen nicht,
da es sich um eine Neuwertversicherung handelt, wenn es nicht
gerade uralte Bedingungen sind.

Hier geht es m.E. um einen Wasserschaden, also nicht Hausrat, sondern Haftpflicht. Und bei einem Teppichboden käme ein neu für alt Abzug schon in Frage.
Gruss Sebastian

Hi Monika,

zu deiner Antwort: Was bedeutet ein neu für alt Abzug?

Du bekommst ja nun einen neuen Teppichboden für den alten. Diese Klausel findest Du meist im kleingedruckten. Im KFZ-Bereich immer gern genommen, wenn Dir z.B. jemand die Tür kaputtfährt.
Dann wird ein Abzug vorgenommen, neu für alt, weil Du ja nun eine neue Tür hast. Ich weiß zwar nicht, ob Du beim Verkauf des Autos mehr Geld bekommst, weil es eine neue Tür hat, aber die Versicherungen sind bei solchen Sachen recht erfinderisch.
Rein theoretisch willst Du ja gar keinen neuen Teppich, ich nehme an, Du warst mit dem alten zufrieden. Die Versicherung soll den Dir entstandenen Schaden ersetzen, Du wärst dann ja wohl zufrieden, wenn Dir ein Teppich zur Verfügung gestellt werden würde, der dem Zustand des alten entspricht. Da die Versicherung Dir aber keinen alten Teppich besorgen kann, muss ein neuer her. Die Versicherungen gehen davon aus, das Dir durch den neuen Teppich ein finanzieller Vorteil erwächst, was de fakto ja nicht der Fall ist. Aber daher gibt es diesen Abzug neu für alt.

(Der Teppich ist übrigens nicht reparabel, er wurde bereits
auf Kosten der Versicherung entfernt, aber ich möchte den
Neukauf sowie die Verlegung nicht von der
Kostenvoranschlagsfirma ausführen lassen. Wie könnte ich denn
erreichen, dass mir nicht 50% abgezogen werden?)

Nun, das ist eigentlich recht einfach. Lass Dir von anderen Firmen ein Angebot/Kostenvoranschlag machen. Wie gesagt, Du hast ein Recht darauf, Dir den Teppich auch selbst zu besorgen und ihn selbst zu verlegen. Ausser diesem neu für alt Abzug und der Mehrtwertsteuer darf die Versicherung den Regulierungsbetrag nicht kürzen. Mich würde interessieren, wie die Versicherung darauf kommt. Regulieren muss sie so oder so. Den Nachteil hättest Du dann allerdings, wenn Du auf Kostenvoranschlag abrechnest und der Teppich samt Nebenarbeiten hinterher teurer wird.
Gruss Sebastian

er spricht aber von Hausratversicherung (oT)
.

oops,
irgendwie hat sich bei mir Haftpflicht im Hinterkopf festgesetzt,
sorry. Bei Hausrat siehts natürlich anders aus (schäm). Da würde mich erst recht interessieren, wieso die um 50% mindern wollen.
Trotzdem, Monika ist eine Sie :wink:
Gruss Sebastian