Eine minderjährige Person (15 ½ Jahre) hat mit elterlicher Erlaubnis zuhause Silvester gefeiert. Die Eltern waren nicht anwesend, vertrauten jedoch den Beteuerungen, dass die minderjährige Person aufpassen würde und die Feier sofort beenden würde, sollte es Schwierigkeiten geben. Die Eltern erhielten eine Liste der Gäste.
Nun lief Angelegenheit völlig aus dem Ruder gelaufen. Es kamen mehr Gäste als genehmigt, teilweise gar nicht mit der minderjährigen Person bekannt.
Während der Feier entstand durch Vandalismus und Unachtsamkeit ein erheblicher Schaden am und im Haus.
Besteht die Möglichkeit über die Eltern der Gäste Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Können die Eltern dier Gäste Anzeige erstatten bzw. das Jugendamt wegen der Aufsichtspflicht einschalten? Es war bekannt, dass die Eltern der minderjährigen Person nicht anwesend waren.
Besteht die Möglichkeit über die Eltern der Gäste
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wenn genau bekannt wäre, wer welchen Schaden verursacht hat, könnte man ihn dafür haftbar machen.