Schadensersatz nach Verzug trotz Wareneingang?

Wenn sich der Verkäufer eines Artikels lange Zeit lässt und inzwischen in Verzug ist, kann dann der Käufer, auch wenn die Ware inzwischen eingegangen ist, Schadensersatz vom Verkäufer fordern bzw. den Kaufpreis in anderer Weise drücken?

Falls Schadensersatz in Betracht käme:
Muss tatsächlich ein Schaden eingetreten sein, der durch den Verzug des Verkäufers entstanden ist oder reicht die lange Lieferzeit aus?

Mathias

Hi Mathias,

Schadenersatz setzt einen bezifferbaren Schaden voraus. Wenn die handelsrechtlichen Maßnahmen wie mahnen, in Verzug setzen, vom Vertrag zurücktreten usw. nicht angewandt wurden, darf von einer Duldung ausgegangen werden. Also: Im Nachhinein ist nichts mehr zu holen.

Gruß Ralf