Ein Gepäckstück wurde in einem Fernbus aus dem Kofferaum geklaut. Es wurde bei der Firma Anspruch auf Schadensersatz gestellt. Diese fordert zum Nachweis der geklauten Objekte Quittungen. Darf sie das, oder muss sie sich mit einer eidesstattlichen Erklärung zufrieden geben?
Selbstverständlich darf der (Versicherer des) Verpflichteten Nachweise verlangen, um den massgeblichen Zeitwert des geltend gemachten Schadens zu beziffern.
Wie soll der aber ohne Kaufbeleg bzw. Nachweis oder Zeugenaussagen, was wann zu welchem Preis, mit oder ohne MWSt wo gekauft wurde und in welchem Zustand es sich im Zeitpunkt des Schadensfalls befand, dem Anspruch noch der Höhe nach ermittelt werden?
Wie soll der aber ohne Kaufbeleg bzw. Nachweis oder
Zeugenaussagen, was wann zu welchem Preis, mit oder ohne MWSt
wo gekauft wurde und in welchem Zustand es sich im Zeitpunkt
des Schadensfalls befand, dem Anspruch noch der Höhe nach
ermittelt werden?
Hier wurde explizit nach Quittungen gefragt. Und die können natürlich nicht verlangt werden. Auch wird der Geschädigte nicht nachweisen müssen, wo, wann und zu welchem genauen Preis und Mehrwertsteuersatz er die Unterhose, die sich im verlorenen Gepäckstück befand, erworben hat.
In der Praxis wird der Wert realistisch geschätzt werden und Abzüge für die Nutzung gezogen werden.
So wie Du es hier darstellst, müsste der Geschädigte unzumutbare Belege erbringen was faktisch einer generellen Verweigerung der Leistung entspräche.
Oder bewahrst Du die Quittungen für Socken, Unterwäsche und Zahnbürste über Jahre auf und hast immer ein 100% korrektes Inhaltsverzeichnis Deines Koffers sowie Zeugen, die das bestätigen können, zur Hand?