Hallo zusammen,
Nach einer 21tägigen Reisebuchung wurde von dem Reiseveranstalter nach einem Monat eine Umbuchung vorgenommen. Der Grund ist nicht offiziell bekannt.
Die umgebuchte Reise hat das gleiche Ziel und Hotel, allerdings zu einem deutlich höheren Preis als ursprünglich gebucht und auch die Reisedauer hat sich auf 18 Tage verringert.
Ist es ratsam schon vor Reiseantritt Schadenersatz vom Reiseveranstalter zu fordern, oder sollte man bis nach der Reise warten?
Greift hier der § 651c Abs. 1 BGB, oder fällt diese Situation unter „höhere Gewalt“?
MfG
Tocool