Schadensersatz schon vor der Reise?

Hallo zusammen,

Nach einer 21tägigen Reisebuchung wurde von dem Reiseveranstalter nach einem Monat eine Umbuchung vorgenommen. Der Grund ist nicht offiziell bekannt.
Die umgebuchte Reise hat das gleiche Ziel und Hotel, allerdings zu einem deutlich höheren Preis als ursprünglich gebucht und auch die Reisedauer hat sich auf 18 Tage verringert.
Ist es ratsam schon vor Reiseantritt Schadenersatz vom Reiseveranstalter zu fordern, oder sollte man bis nach der Reise warten?
Greift hier der § 651c Abs. 1 BGB, oder fällt diese Situation unter „höhere Gewalt“?

MfG
Tocool

Hi
wer zwingt den Reisenden, die teuere und kürzere Reise überhaupt anzunehmen? Schließlich war die Umbuchung lediglich ein Angebot der Reisegesellschaft, die man auch hätte ablehnen können (bzw. noch kann - Daten sind ja nicht bekannt).

Gruß
HaWeThie