Schadensersatz - Setzungsrisse in ETW

Hallo alle,

wenn wegen Bauarbeiten im EG in einer Wohnung im 3. Stock Setzungsrisse auftreten
und diese unstreitig von den Bauarbeiten herrühren - darf dann der Eigt. der Whg.
im 3. Stock einen Maurer- und/oder Malerfachbetrieb mit der Beseitigung der
Schäden beauftragen und dem Verursacher die Rechnung zur Bezahlung vorlegen -
oder muss er einen vom Verursacher ausgewählten Betrieb akzeptieren?
Danke für alle Antworten!
Bolo2L

Hallo Bolo,

theoretisch muss er keine Vorgabe akzeptieren. Das ergibt sich IMHO
aus § 249 II Satz 1 BGB.

Allerdings kann ich nichts sinvolles zur Praxis sagen. Denn da
stellen sich fragen wie: Würde man deshalb klagen? Hat der Gegner den
Schaden schriftlich anerkannt oder würde die Verursachung im
Zweifelsfall auch in Streit gezogen? usw.

Also: theoretisch keine Pflicht zur Anerkennung anderer
Handwerker sondern sogar ein Recht, sich selber welche zu suchen. Ob
das aber in der Praxis Erfolg hat, lässt sich pauschal wohl nicht
beantworten.

Gruß - Jaschiii