Kunze kauft von Autohändler Vogel einen Neuwagen. Nach einigen Wochen stellt Kunze erhebliche Mängel fest. Außerdem ist ihm durch die Mängel ein Schaden in Höhe von 200 € entstanden. Unter welchen Voraussetzungen kann Kunze im Normalfall das Recht „Schadensersatz statt Leistung“ geltend machen?
Frage für Prüfung, Vorbereitung, habe keine genaueren Angaben.