Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Unfall, Versicherungsrecht

Hallo zusammen,
in einem Bericht kam eine interessante Fallkonstellation wo sich einige
Fragen hieraus ergeben könnten. Wie ist Eure Meinung dazu?
Verein „V“ nahm beinem historischen Jubiläumsumzug teil. Aus der Reitergruppe
dahinter ging ein Gaul samt Reiter (dem Reiter konnte kein falsches
Verhalten nachgewiesen werden, er ist nicht Halter des Pferdes) durch
und verletzte einige Musiker von „V“, auch Trachten und Instrumente
wurden beschädigt. Manche Musikanntens ind länger krank geschrieben und
waren auch im Krankenhaus, manche sind selbständig und hatten
Verdienstausfall. Nun stellen sich hier mehrere Fragen welche ich wie
folgt beantworten würde, mich aber weitere Meinungen interessieren:
a) wer ersetzt die Sachschäden? ich würde hier auf den Pferde-Halter tippen, bzw. dessen Haftpflichtb)
was wird ersetzt? der Wiederbeschaffungswert, Zeitwert bei einem 8
Jahre alten Instrument tendiert gegen Null, eine Neuanschaffung liegt je
nach Art bei 2-5 T€

es könnte hier aber auch die Inventarversicherung von V sein, welche
aber sicher nur den Zeitwert ersetzt, wobei ich das ähnlich sehen würde
wie bei einem Autounfall, wenn jemand in mich rein fährt ist der
Verursacher mein Anspruchsgegener und nicht meine eigene Versicherung,
oder?
c)
Krankentagegeld und evtl. Unfallfolgen / Invalidität: die
Unfallversicherung von V da er ja die Mitglieder in seinem Namen los
geschickt hat
d) der Hauptbrocken: Schmerzensgeld und Verdienstausfall:
Variante 1: die Unfallversicherung von V geht in Vorleistung und macht dann Regressansprüche gegen den Pferdehalter geltend?Variante 2: die betroffenen müssen Anzeige erstatten gegen den Halter?

e) wer kommt für den Verdienstausfall der betroffenen auf wenn diese selbständig sind bzw. wer ersetzt den Arbeitgebern der Angestellten Verletzten den Schaden? Auch hier würde ich auf den Halter des Pferdes tippen im Rahmen einer Zivielklage…

weitere Info: der Veranstalter selbst hatte zwar eine Veranstalter-HP hat aber alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten…
spannende
Fragen welche sicher auch stets individuell zu beurteilen sind, aber
dennoch würde mich groß interessieren wie i.d.R. die Anspruchswege
wären?
Vielen Dank für weitere Meinungen…

Hi,

normalerweise hat jeder vernünftige Pferdehalter eine Pferdehaftpflichtversicherung. Nun käme es aber darauf an, wie die Versicherungsbedingungen sind. Sind dort auch Fremdreiter versichert, dürfte es keine Probleme bei der Schadensregulierung geben, sind sie nicht verischert…

Die Versicherung zahlt nur den aktuellen Zeitwert der beschädigten Instrumente.

Schmerzensgeld, Verdienstausfall zahlt die Versicherung, sofern die Versicherung eben überhaupt eintreten muß. Eine Anzeige ist dafür nicht erforderlich, man wendet sich an die betreffende Versicherung.

Weigert sich die Versicherung zu zahlen, weil sie meint, sie müsste nicht, bleibt nur der Gerichtsweg um zu klären wer jetzt im Recht ist.

War der Pferdehalter so leichtsinnig, das er keine Haftpflicht für sein Tier hat, muß man versuchen, das Geld von ihm beizutreiben. Ist da aber nicht zu holen, bleibt man auf den Kosten sitzen, unter Umständen auch auf den Anwaltkosten.

Daher sollte man in so einem Fall genau abwägen, was man tun möchte.

Gruß
Tina