Hallo allerseits!
In einer unklaren zivilrechtlichen Angelegenheit fordert Person A von Person B in einer mündlichen Unterredung Schadenersatz mit der Summe X. Person B kündigt in selbiger Unterredung an, die Summe X umgehend, jedoch unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung, zu überweisen. Dies tut sie, weil sie den Fall für nicht eindeutig hält und es aus dringenden privaten Gründen (z.B. gebuchter Urlaub, Krankheit etc.) vermeiden will, verklagt zu werden - stattdessen möchte sie später selbst die Initiative ergreifen und Person A verklagen.
Sie überweist das Geld also mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“ im Verwendungszweck.
Ist das ein sichere Vorgehensweise, oder muss Person B juristisch betrachtet befürchten, das Geld nie wieder zu sehen?
Viele Grüße,
Mohamed.