Hallo,
an wen müsste man Schadensersatzforderungen stellen, wenn sich folgendes zutragen würde.
Unternehmen A hat einen Dienstleistungsvertrag mit Kunde.
A beauftragt Unternehmen B, um beim Kunden eine Telefonleitung zu legen.
Mitarbeiter des Unternehmens B beschädigt etwas bei Kunde und verlegt die Telefonleitung nicht ordnungsgemäß.
Nehmen wir an, der Kunde unterschreibt einen Service/Montagenachweis der Firma B.
An wen müsste ein Kunde nun eine Schadensersatzforderung stellen?
Bitte seid mir nicht böse, wenn der Begriff Erfüllungsgehilfe in diesem Zusammenhang falsch ist. Fiel mir nicht besseres ein.
Agnes
Hallo
Bin kein Juristin, das weiß ich aber.
An wen müsste ein Kunde nun eine Schadensersatzforderung
stellen?
Der Kunde muss sich an den halten, mit dem er einen Vertrag hat, das ist das Unternehmen A, und das Unternehmen A kann sich dann an seinen Erfüllungsgehilfen B halten.
Was der Kunde für B da unterschrieben hat, was ja nur ein Montagenachweis, mit dessen Hilfe B dem Unternehmen A nachweisen kann, dass sie beim Kunden tätig geworden sind.
Der Begriff Erfüllungsgehilfe ist übrigens hier richtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe
In dem Wiki-Artikel ist übrigens unten auch ein Beispiel drin, das passt.
Viele Grüße
Simsy
Auch Hallo,
und danke!
Der Kunde muss sich an den halten, mit dem er einen Vertrag
hat, das ist das Unternehmen A, und das Unternehmen A kann
sich dann an seinen Erfüllungsgehilfen B halten.
So dachte ich mir das auch.
Was der Kunde für B da unterschrieben hat, was ja nur ein
Montagenachweis, mit dessen Hilfe B dem Unternehmen A
nachweisen kann, dass sie beim Kunden tätig geworden sind.
Jupp, und jede Menge Kohle kassieren *gg*
Der Begriff Erfüllungsgehilfe ist übrigens hier richtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe
Dann hatte ich das ja doch richtig im Hinterkopf. Danke für den Link, den ich mir jetzt aber nicht komplett durchlese *duck*
Agnes