Schadensersatz vom AG nach Unfall mit privat pkw

Hi,
wollte mal einen Sachverhalt über Schadensersatzfragen behandeln.
Wer muß für einen entstandenen Schaden an einem privat Pkw aufkommen,wenn der Arbeitgeber die Nutzung des Pkw Beauftragt (gefordert) hat.
Folgendes kann vorgekommen sein: Der AG hat den AN beauftragt mit seinen privat pkw eine Dienstfahrt zu leisten, bei dieser Fahrt kam es zur Beschädigung der Ölwanne des Pkw´s (Ölwanne schliff an einem Stein und zerstörte diese). Der Pkw bewegte sich auf einer Schotterstraße.
Ag behautet der AN sei zu schnell gefahren und damit auch selber schuld.Und damit hat sich für den Ag der Schadensersatzanspruch erledigt.Kann das alles sein oder hat der AN noch möglichkeiten etwas einzufordern. Wer kennt einen ähnlichen Vorfall und vieleicht auch Gerichtsurteile dazu.

Danke Maschi

Hallo,

„gefordert“? Das private Auto des Arbeitnehmers liegt nicht im Direktionsrecht des Arbeitgebers, es sei denn, das wäre gesondert vereinbart. Der AG hat explizit das Privat-Auto gefordert (warum?) oder nur, dass AN sich nach B begibt, wie ist ihm egal?

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Arbeitgeberhaftung analog § 670 BGB dann in Betracht kommt, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Schaden ist nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern
    dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen (Schaden
    nachweislich auf und durch die Dienstfahrt entstanden,
    war der Einsatz des Fahrzeugs Bequemlichkeit des AN oder hätte, wenn
    nicht AN sein Fahrzeug zur Verfügung gestellt hätte, der AG ein
    eigenes Fahrzeug einsetzen müssen?)

  • Der Arbeitnehmer erhält für die Übernahme des mit der Tätigkeit
    verbundenen Risikos keine besondere Vergütung (km-Pauschale?)

  • Ein Mitverschulden des AN ist schadensmindernd zu berücksichtigen.

Hier sind viele Fragen offen:

  • Ist der Schaden nachweislich durch die Dienstfahrt entstanden oder kann die Ölwanne schon vorher einen Schaden gehabt haben?
  • Wie soll durch eine „Schotterstraße“ eine Ölwanne kaputtgehen? Die sind ja nun bauartbedingt sehr dick und stabil und unter einer „Schotterstrasse“ stelle ich mir jetzt kein Kiesbett von Bahngleisen oder ähnliche Offroad-Einsätze in der Kiesgrube vor. Kann durch hohes Tempo ein kleiner Stein so beschleunigt worden sein, dass er den Schaden anrichtete?
  • Warum fährt der AN auf einer solchen „Schotterstraße“?
  • War der Einsatz des PKW zwingend oder hätte der AN auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können?
  • Gibt es km-Geld, wenn ja, wieviel?

Viele Grüße
EK

Hi
der Schaden ist nachweislich dur die Dienstfahrt entstanden
Die Schotterstraße ist eine Forststraße und der Pkw ist tiefer gelegt also geringe Bodenfreiheit.
Der Stein war etwa Faustgroß und lag in der Mitte des Forstweges.
Arbeitsbedingt mußte der An diese Straße benutzen.
(Hochzeit auf der Almhütte) Der AG hat aus bequemlichkeit den AN angerufen. AN soll zur Almhütte Fahren und dann mit dem Pkw des AG wieder ins Tal um dreckiges Geschier zu transportieren.
Einsatz des Pkw war zwingend.
Es wird kein Geld für solch Aktionen bezahlt.

viele grüße Maschi

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Hi
der Schaden ist nachweislich dur die Dienstfahrt entstanden

Mit „nachweislich“ ist gemeint, ob Du das beweisen kannst. Das kannst Du kaum, oder gab es Zeugen (Beifahrer) oder ist das Auto an Ort und Stelle liegengeblieben oder wie?

Die Schotterstraße ist eine Forststraße und der Pkw ist tiefer
gelegt also geringe Bodenfreiheit.
Der Stein war etwa Faustgroß und lag in der Mitte des
Forstweges.

Darf da überhaupt gefahren werden? Wer jedenfalls mit so einem tiefergelegten Auto so einen Weg benutzt, vielleicht den Stein sogar gesehen hat, der hat so überwiegendes Mitverschulden, dass eine Haftung des Arbeitgebers kaum in Betracht kommt.

Arbeitsbedingt mußte der An diese Straße benutzen.

Einziger Weg auf die Hütte?

(Hochzeit auf der Almhütte) Der AG hat aus bequemlichkeit den
AN angerufen. AN soll zur Almhütte Fahren und dann mit dem Pkw
des AG wieder ins Tal um dreckiges Geschier zu transportieren.

Der Arbeitgeber hat also vom Arbeitnehmer nicht verlangt, mit diesem seinem Auto da hochzufahren, sondern nur, sich dahin zu begeben. Wenn der AN dann sein Privatfahrzeug benutzt hat, um dieser Weisung Folge zu leisten, dann ist das grds. eigene Bequemlichkeit des AN.

Einsatz des Pkw war zwingend.

Woraus folgt das? Der AN hätte ja offenbar, da er nur eine einfache Fahrt vor sich hat, auch ein Taxi benutzen können (das der AG hätte erstatten müssen, da die Almhütte nicht der regelmäßige Arbeitsort des AN ist, sondern eine „Dienstreise“).

Ehrlich gesagt: Die Chancen für den AN stehen hier nicht besonders gut, beim Mitverschulden wird es sehr eng. Mehr als 10 bis 20 % kann der AN hier keinesfalls erwarten, selbst wenn ein Gericht über die anderen Problempunkte hinweggehen würde (was ich aber kaum glaube).

Viele Grüße
EK

Hi

der Schaden ist nachweislich dur die Dienstfahrt entstanden

Mit „nachweislich“ ist gemeint, ob Du das beweisen kannst. Das
kannst Du kaum, oder gab es Zeugen (Beifahrer) oder ist das
Auto an Ort und Stelle liegengeblieben oder wie?

also der Wagen ist defeckt stehen geblieben und hat auch Spuren hinterlassen.

Darf da überhaupt gefahren werden? Wer jedenfalls mit so einem
tiefergelegten Auto so einen Weg benutzt, vielleicht den Stein
sogar gesehen hat, der hat so überwiegendes Mitverschulden,
dass eine Haftung des Arbeitgebers kaum in Betracht kommt.

Auf dem Forstweg darf der Chef Seinen Pkw bewgen,der AN hat dafür keine genemigung.
Der AG hat ausdrücklich zum AN gesagt"komm mit deinem Auto zur Alm"
der 2.PKW des AG war zu dem Zeitpunkt in der Werkstatt.AN hat den Stein nicht gesehen erst am nächsten Tag als die Sonne schien waren die Spuren zu sehen die Ölwanne und Stein am Boden hinterliesen.

Einsatz des Pkw war zwingend.

Woraus folgt das? Der AN hätte ja offenbar, da er nur eine
einfache Fahrt vor sich hat, auch ein Taxi benutzen können
(das der AG hätte erstatten müssen, da die Almhütte nicht der
regelmäßige Arbeitsort des AN ist, sondern eine
„Dienstreise“).

Ich denke es wäre kein Taxi oder auch ein anderes öffentliches Verkehrsmittel auf die Alm gefahren, zweitens wäre das vom zeitlichen Ablauf unsinn gewesen.Der AN sollte nur das Geschier holen und dann wieder den PKW zurück bringen damit der AG zu einen Späteren Zeitpunkt die Gäste und andere Utensielien ins Tal bringen kann.

Ehrlich gesagt: Die Chancen für den AN stehen hier nicht
besonders gut, beim Mitverschulden wird es sehr eng. Mehr als
10 bis 20 % kann der AN hier keinesfalls erwarten, selbst wenn
ein Gericht über die anderen Problempunkte hinweggehen würde
(was ich aber kaum glaube).

Daß hier der AN so schlecht wegkommen soll ist wirklich traurig, denn er wird bestimmt nur das Beste für seinen AG und sich selbst gewollt haben, und in diesem Moment nicht über irgendwelche Schäden an seinem PKW nachgedacht haben.
Eigenverschulden das vom AG angeordnet wurde nen ich das, denn welcher AN würde in einem solchen Fall sagen kann ich nicht machen weill wenn irgendwas Passiert ich der Dumme bin.
14 Tage Regenwetter und ein beleidigter AG das wäre das Resultat gewesen.
Mit Freundlichen Grüßen
Maschi

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