Hi
der Schaden ist nachweislich dur die Dienstfahrt entstanden
Mit „nachweislich“ ist gemeint, ob Du das beweisen kannst. Das kannst Du kaum, oder gab es Zeugen (Beifahrer) oder ist das Auto an Ort und Stelle liegengeblieben oder wie?
Die Schotterstraße ist eine Forststraße und der Pkw ist tiefer
gelegt also geringe Bodenfreiheit.
Der Stein war etwa Faustgroß und lag in der Mitte des
Forstweges.
Darf da überhaupt gefahren werden? Wer jedenfalls mit so einem tiefergelegten Auto so einen Weg benutzt, vielleicht den Stein sogar gesehen hat, der hat so überwiegendes Mitverschulden, dass eine Haftung des Arbeitgebers kaum in Betracht kommt.
Arbeitsbedingt mußte der An diese Straße benutzen.
Einziger Weg auf die Hütte?
(Hochzeit auf der Almhütte) Der AG hat aus bequemlichkeit den
AN angerufen. AN soll zur Almhütte Fahren und dann mit dem Pkw
des AG wieder ins Tal um dreckiges Geschier zu transportieren.
Der Arbeitgeber hat also vom Arbeitnehmer nicht verlangt, mit diesem seinem Auto da hochzufahren, sondern nur, sich dahin zu begeben. Wenn der AN dann sein Privatfahrzeug benutzt hat, um dieser Weisung Folge zu leisten, dann ist das grds. eigene Bequemlichkeit des AN.
Einsatz des Pkw war zwingend.
Woraus folgt das? Der AN hätte ja offenbar, da er nur eine einfache Fahrt vor sich hat, auch ein Taxi benutzen können (das der AG hätte erstatten müssen, da die Almhütte nicht der regelmäßige Arbeitsort des AN ist, sondern eine „Dienstreise“).
Ehrlich gesagt: Die Chancen für den AN stehen hier nicht besonders gut, beim Mitverschulden wird es sehr eng. Mehr als 10 bis 20 % kann der AN hier keinesfalls erwarten, selbst wenn ein Gericht über die anderen Problempunkte hinweggehen würde (was ich aber kaum glaube).
Viele Grüße
EK