Schadensersatz vom Pferdehalter?

Ein Pferdebesitzer gibt sein Pferd einer volljährigen, reiterfahrenen Frau, die für das Reiten (2x die Woche) ab und zu Futter oder Möhren kauft.
Diese fragt, ob sich Ihr Freund auch mal im Schritt aufs Pferd setzen dürfte, da er es gerne mal versuchen möchte, wogegen der Besitzer generell nichts hätte, da das Pferd lieb ist.
Die Frau setzt in drauf, lässt die Zügel los und der Freund schnalzt mit der Zunge und drückt die Beine ins Pferd - wenn auch unbewusst. Das Pferd galloppiert los, er springt ab und landet ungünstig im Feld.
Dadurch ensteht ein langer Genesungsprozess, den die Krankenkasse zwar zahlt, aber sich doch erkundigen möchte, ob die Schadenssumme von einem Dritten (den Pferdehalter) zu holen sein könnte. Beide beteuern dem Pferdebesitzer das er nichts damit zu tun hätte und sie beide in voller Verantwortung gehandelt haben.

Was soll man jetzt der Krankenkasse des Geschädigten schreiben, damit der Schadensersatzanspruch nicht auf den Besitzer übergeht, der darauf keinen Einfluss gehabt hat.

  1. Die Feundin hat Ihre Aufsichtspflicht verletzt und Ihn alleine reiten lassen?
  2. Er ist vom Pferd gesprungen, nachdem er geschnalzt hat und das Pferd nicht anhalten konnte? Bezahlt dann die KK dennoch die Kosten, oder muss er dann selbst dafür aufkommen?
  3. Wird der Besitzer auf jeden Fall in Haftung genommen, da er der Frau das Pferd für Futter und Möhren reiten lässt, sie also einen „Reitvertrag“ haben?
  4. Schreiben, dass kein Reitvertrag besteht und der Besitzer nichts davon mitbekommen hat?

Über Antworten wäre ich dankbar. Gruß.

Nur die eigene Erfahrung damit.
Hallo,

mir ist es noch nie passiert, dass meine KV bei diversen Unfällen mit Fremdpferden an den Pferdehalter heran getreten ist. Im Internet findet man aber Beispiele über Schmerzensgeld und auch über Pferdehalter, die eben doch die Arztkosten des Verunfallten übernehmen mussten.

Wenn dies aber passiert wäre, müsste doch die Tierhalterhaftplicht in Kraft treten? Da unentgeltlich geritten wurde, sollte die auch greifen.

Guck z.B. mal hier: http://www.mnk-rae.de/pferde10.htm

VG
Monroe

Hallo Michaela,

da spielen so viele Kriterien mit rein (Haftung der Eigentümerin wegen Tiergefahr, Fehler des Anfänger-Reiters, falsches Verhalten der Reitbeteiligung…), daß ich so einen Fall erst mal der Haftpflichtversicherung melden würde. So weit ich weiß, muß eine Haftpflicht entweder zahlen, oder die Forderung begründet abweisen. Natürlich nur, wenn Fremdreiterschäden generell mit abgedeckt sind.

Ansonsten würde ich die Sache einem auf Recht rund ums Pferd spezialisierten Anwalt übertragen.
Solche sind im Anzeigenteil jeder Pferdefachzeitschrift zu finden.

Gruß Steffi

Hallo,

wurde den für die „Reitbeteiligung“ ein Haftungsausschluß vereinbart? Wenn ja dies der Versicherung mitteilen, wenn nein die Pferdehaftpflicht informieren.

Gruß
Tin

Hallo!

Rechtlich äußere ich mich dazu jetzt nicht, aber zwei Dinge:

Alle die potentiell haften sollten sofort eine Meldung an ihre Haftpflichtversicherung machen, soferne sie (hoffentlich) eine haben.

Als Reiter wundert es mich immer wieder, dass derartige Dinge in dieser Form vorkommen. Reiten ist ohnehin nicht ungefährlich, es kann immer etwas passieren und trotzdem wird das Schicksal durch solche Aktionen zusätzlich herausgefordert. Ein erfahrener Reiter sollte wissen, dass das „Klammern“ mit den Schenkeln eine geradezu typische Reaktion eines Reitanfängers ist und dann kommts zu einem Teufelskreislauf. Gerade der von dir beschriebene Unfall kommt tatsächlich ganz ganz häufig vor.

Gruß
Tom

…das „Klammern“ mit den Schenkeln eine geradezu typische Reaktion
eines Reitanfängers ist…

worauf das Pferd, so wie es das gelernt hat, typisch mit abrupter Beschleunigung reagiert.

Gerade der von dir beschriebene Unfall kommt
tatsächlich ganz ganz häufig vor.

Das kann ich nur voll bestätigen.

Gruß Steffi