Hallo uwe,
um die sache konkret prüfen zu können, müsste man die kompletten gerichtsakten einsehen. ich werde aber versuchen auch so etwas verständlich zu antworten.
zunächst richtet sich der streitwert in der regel in einer mietsache nach dem jahresmietwert.vor einem letztendlichen prozess versuchm man natürlich immer eine güteverhandlung. diese kann tatsächlich erfolgen, die parteien treffen sich, oder nicht, dann wird die sache vor gericht verhandelt.
der vorschuss den die klagende partei zu zahlen hat, bestimmt das gericht. nach § 379 ZPO zivielprozessordnung muß ein ausreichender vorschuss bezahlt werden. was ausreichend ist bestimmt das gericht.von diesem vorschuss ist die ladung von zeugenn und/oder auch eines sachverständigen abhängig.
das honorar des sachverständigen hierzu ergibt sich aus der JVEG vom 05.05.2004 - Justiz vergütungs und entschädigungsgesetz. darin steht z.b. in § 8 welche gebühren ein sachverständiger bekommt. z.b. nach gruppe der sachverständigen gruppe 8 z.b. 70,- eur die stunde. bei einem aufwand des sachverständigen für z.b. 10 stunden, objekt ansehen, fahrt, ausarbeitung des berichtes, einholen von z.b. angeboten von handwerkern usw. kommen schnell 10 stunden arbeit zusammen etwa schon 700,- eur zuz. mwst. 1000,- eur sachverständigenvorschuss ist so in etwa noch nicht zu viel. erscheint mir doch eher i.o.
einen verzicht auf den vom gericht bestellten sachverständigen gibt es nicht. der anwalt kann hier nichts machen. außer er erkennt im namen des klägers an, dann geht die sache gleich am anfang verloren… macht aber kein vernünftiger anwalt.
der einspruch ist sinnlos, also tut das der anwalt auch nicht - sorry. der richter grinst sich doch dann einen …
aufforderung des gerichtes zum termin … bei persönlichem erscheinen , steht in der ladung muß der kläger kommen… nur wenn das persönliche erscheinen nicht angeordnet ist, kann der anwalt den kläger selbst vertreten…
… etwas scheint mir aber jetzt nicht schlüssig …
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wenn du den gerichtskostenvorschuss nicht einbezahlt hast, der anwalt dich nicht auf die folgen aufmerksam gemacht hat… geht die sache natürlich nach hinten los …
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kann mir aber leider nicht vorstellen das der anwalt dies versäumt hat … sorry.
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wenn persönliches erscheinen in der ladung des gerichtes angeordnet war … muß drer anwalt dich darauf aufmerksam machen das du kommen musst …
4.die klageabweisung war infolge des nicht bezahlten vorschusees für den sachverständigen soweit i.o… aber da muß noch etwas anders gewesen sein… ließ bitte nochmal die begründung des gerichtes genau durch …
wer verliert zahlt die gerichtskosten, und zwar die der kläger selbst und die der beklagten. soweit i.o.
zur berufung : wecher streitwert wurde vom gericht festgesetzt ? über 600,- dann kann eine berufung zm lg =
landgericht erfolgen, streitwert darunter, dann nein.
das einlegen einer berufung, oder deren rücknahme ist immer mit dem mandanten abzuklären - besprechung beim anwalt - von alleine kann er weder das eine noch das ander tun- trotz vollmacht !!
sollte ihm aber das gericht schon signaliseieren das eine berufung nach sach- und rechtslage keinen erfolg haben wird, so kann er eine schon eingereichte berufungsschrift zurücknehmen - aber erst nach rücksprache mit dem mandanten !!!zu pos. a) deiner anfrage - keine changse
ich würde anderst vorgehen - wenn 1 - 4 nicht sauber gelaufen sind, anwalt hierzu anschreiben er möge seine berufshaftpflicht benennen, und anderen anwalt einschalten- aber !! über alles klar und unmißverständlich mit dem anwalt reden- alles, jedes schriftstück, jede notiz usw. vorlegen, ggf. zeugen für gespräche mit anwalt usw. benennen…
oder
wie vorgenannt - beschwerde bei der zuständigen rechtsanwaltskammer einlegen …
zu b. deiner anfrage … ob der anwalt oder sonst jemand deiner partei da war- ist aus der klageabweisung des gerichtes zu ersehen… wenn dort steht …ergeht folgendes versäumnisurteil… dann war ganz klar und unstrittig niemand, auch kein anwalt bei dem gerichtstermin anwesend…
das wäre eine gute erfolgsaussicht- dein anwalt muß jetz begründen warum er nicht beim gerichtstermin anwesend war – dürfte ihm m.e. nicht ganz leicht fallen… nur mit nicht bezahlten gerichtskostenvorschuss für sachverständigen dies zu begründen … gestatte eine persönliche anmerkung … ich kann mir das lächeln nicht ganz verkneifen…
pers. anmerkung zum nachdenken … das verhältnis mandant und anwalt muß ein vertrauensverhältnis sein. jeder anwalt hat mit der gebotenen sorgfalt nach bestem wissen und gewissen die sache für seinen mandanten zu erledigen, d. h. alle fristen warzunehmen, alles mit dem mandanten zu besprechen, von jedem schriftsatz dem mandanten ein doppel (Kopie) zu überlassen , an termine zu erinnern usw… in der regel funktioniert das auch … jedoch ist manchmal das verhältnis mandant/anwalt getrübt… aus welchen gründen auch immer… oftmals weckt der anwalt mit der bemerkung … ganz klar, kriegen wir hin…, die machen wir fertig, usw… eine erfolgsaussicht beim mandanten, die so nicht gegeben ist… aber auch der mandant versteift sich auf seine sache… überhört manches vom anwalt - meist negatives zu seiner rechtssache, das er einfach nicht hören möchte… wenns nicht klappt, so wie es sich der mandant vorgestellt hat — ist der anwalt der sorry-depp ! no,
beide… oft legt auch der mandant nicht alle karten auf den Tisch … du verstehst was ich meine … ofmals weigert sich auch der mandant das zu tun oder zu unterlassen was ihm der anwalt rät … usw.
finger weg von jedem anwalt der nach kurzer mündlicher erörterung des problems dir sagt – ganz klar keine frage frau/herr… das bekommen wir hin…
also zusammenfassend - wie bwenannt wenn das nach pos 1-4 und meinen weiteren anmerkungen nicht sauber gelaufen ist - anderer anwalt- und betriebshaftpflicht und/oder beschwerde bei der zuständigen rechtsdanwaltskammer…
n.s. der bgh - bundesgerichtshof- hat kürzlich entschieden, dass es zu den vom gericht benannten vorschüsse für zeugen, sachverständige keine, keine einspruchsmöglichkeit zu sache als solche und zur höhe deren gibt -
ich hoffe ich konnte twas helfen und etwas licht ins dunkle bringen, alles gute und viel erfolg
hook