Hallo,
angenommen, jemand verliert einen Zivilprozess und ist der Meinung, nur deshalb, weil der Rechtsanwalt einen groben Fehler begangen hat. Muss er den RA dann, um den Schaden ersetzt zu bekommen, verklagen, oder gibt es einen Obmann oder ein Schiedsgericht, an die er sich zunächst wenden kann?
Grüße
Carsten