Hallo,
vor drei Wochen war ich im Urlaub. Wir hatten ein 4 Sterne Hotel mit Halpension, direkt am Meer (Zimmer mit Meerblick) gebucht. Da der Reiseveranstalter die Reservierungen nicht weitergegeben hatte, wurde uns vom Hotel mitgeteilt, dass aufgrund einer Überbuchung kein Zimmer mehr frei ist. Wir wurde auf ein anderes Hotel verlegt (3 Sterne, etwas weitere Entfernung zum Strand - Blick auf den Hotelpool) zum Ausgleich bekamen wir „All inclusive“ statt Halbpenision. Hauptsächlich entäuschend war, dass es sich bei dem Hotel um ein Familienhotel handelte und es sehr laut war, das Hotel selbst war zudem sehr abgewohnt. Im Ganzen entsprach es also nicht unseren Erwartunen an einen entspannenden Urlaub (zudem war keine All-incluisve-Leistung erwünscht).
Meine Frage: Kann man Schadensersatz verlangen und - wenn ja - woraus ergibt sich der Anspruch (in welcher Höhe usw.)?
Vielen Dank!
Julia