Schadensersatz vom Reiseveranstalter?

Hallo,

vor drei Wochen war ich im Urlaub. Wir hatten ein 4 Sterne Hotel mit Halpension, direkt am Meer (Zimmer mit Meerblick) gebucht. Da der Reiseveranstalter die Reservierungen nicht weitergegeben hatte, wurde uns vom Hotel mitgeteilt, dass aufgrund einer Überbuchung kein Zimmer mehr frei ist. Wir wurde auf ein anderes Hotel verlegt (3 Sterne, etwas weitere Entfernung zum Strand - Blick auf den Hotelpool) zum Ausgleich bekamen wir „All inclusive“ statt Halbpenision. Hauptsächlich entäuschend war, dass es sich bei dem Hotel um ein Familienhotel handelte und es sehr laut war, das Hotel selbst war zudem sehr abgewohnt. Im Ganzen entsprach es also nicht unseren Erwartunen an einen entspannenden Urlaub (zudem war keine All-incluisve-Leistung erwünscht).

Meine Frage: Kann man Schadensersatz verlangen und - wenn ja - woraus ergibt sich der Anspruch (in welcher Höhe usw.)?

Vielen Dank!
Julia

Hallo,

Meine Frage: Kann man Schadensersatz verlangen und - wenn ja -
woraus ergibt sich der Anspruch (in welcher Höhe usw.)?

allgemeine Hinweise zum Thema Reisemängel und deren Reklamation inkl. Hinweis auf die Frankfurter Tabelle findest Du hier:
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/minderung.htm

Sofern es Dir um mehr Details in rechtlicher Hinsicht geht, stelle die Frage bitte unter Beachtung von FAQ:1129 im Rechtsbrett.

Gruß
C.

Hi Julia,

habt Ihr vor Ort bei der Reiseleitung reklamiert? Wie wurde das mit der AI-Leistung als „Schadenersatz“ gehandhabt. Musstet Ihr was unterschreiben nach dem Motto: „somit sind alle weiteren Erstattungen ausgeschlossen“?

Der erste Schritt wäre, dem Reiseveranstalter (innerhalb von vier Wochen nach Rückkunft) den Mangel anzuzeigen und ihm mitzuteilen, dass Ihr mit der Regelung nicht zufrieden seid und eine Erstattung erwartet.

Unter http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20R… gibt es eine Entscheidungshilfe nach der Ihr überlegen könnt, wie hoch Eure Forderung ausfallen könnte.

Entscheidend ist aber, ob Ihr den Mangel vor Ort bei der Reiseleitung angezeigt habt und somit dem Veranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben habt. Ist das nicht der Fall, wird der Veranstalter argumentieren, dass ihm Euer Problem ja gar nicht bekannt gewesen sei und dass man gerne geholfen hätte aber nicht konnte, weil man nichts wusste :smile:

bye
Rolf

Hallo Rolf,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Unterschrieben haben wir im Hotel nichts. Also keine Abgeltungserklärung oder sowas. Jedoch haben wir den Mangel auch nicht weiter beim Reiseveranstalter angezeigt, da das Hotel ausgebucht war und somit auch keine andere Möglichkeit bestand als auf das andere Hotel auszuweichen. Bei dem alternativ-Hotel handelte es sich um ein reines All-Incl. Hotel, also blieb insofern auch keine andere Wahl. Außerdem waren noch weitere „geschädigte“ vor Ort. Der Reiseveranstalter hatte wohl das kompelette Kontingent für den gebuchten Reisezeitraum beim Hotel nicht eingeräumt.

VG Julia

Hi Julia,

schreib dem Veranstalter, dass die „all inkl.“ Leistung die schlechtere Qualität gegenüber dem ursprünglich gebuchten Hotel nicht aufgewogen hat und dass Du eine Erstattung in Höhe von „X“ erwartetst. Dann wartest Du 1-3 Monate und wenn die Antwort negativ ausfällt kannst Du Dir überlegen ob Du zum Rechtsanwalt marschierst oder nicht.

Wenn die Dir eine Erstattung anbieten, immer zuerst nochmal zurückschreiben dass Dir das zu wenig ist und Du das nicht akzeptieren wirst. Evtl. legen die nochmal nach.

bye
Rolf

OT Du hast ein Lächeln bei mir erzeugt
Hallo Christian,

durch einen Unterlink in dem Link den zu zeigtest, der da:
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/beischla.htm

-)

Gruß
Reinhard

Hallo,

durch einen Unterlink in dem Link den zu zeigtest, der da:
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/beischla.htm

-)

gerade der Absatz
„Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.“

zeugt doch Eindrucksvoll davon, daß es den Gerichten weder an Lebenserfahrung noch an Humor mangelt.

Gruß
C.