Hallo,
Wenn Azubi A öfters zu Spät kommt und dadurch ein Schaden entsteht, kann Arbeitgeber B von A Schadensersatz verlangen?
Ich weiß das ein Azubi einen besonderen Schutz genießt und daher keinen Schadensersatz leisten muss.
Meine Frage hierzu ist nur, in welchem Paragraphen finde ich das? Ich habe schon überall gesucht --> BBiG, ArbG …
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Viele Grüße
Denny