Schadensersatz von Mietern

Hallo,
folgende Frage. Ein Mieterpaar(unverheiratet,beide im Mietvertrag)hat bei Einzug die Haustür , den Treppenlauf und den Rahmen der Wohnungseingangstür beschädigt.(Kratzer , Dellen, und abgestoßener Lack in
Größe von 2€ Stück).Vor Einzug wurde den Leuten das Treppenhaus vorgestellt (gepflegt und unbeschädigt)und um besondere Sorgfalt und Vorsicht gebeten.Der Schaden wurde vom Maler behoben. Schadenshöhe nur ca 135€. Dieser Betrag wurde von den Mietern schriftlich (mit Rechnungskopien anbei ) als Schadenersatz gefordert. Die lehnen ab. " Nicht absichtlich geschehen und normaler Verschleiß" Besteht in solch einem Fall Schadenersatzanspruch?

Kannst du nachweisen, dass die neuen Mieter diesen Schaden verursacht haben?

Haben die neuen Mieter das schriftlich in ihrer Ablehnung der Kostenübernahme insofern kommentiert, als dass sie eingestehen, die Schäden verursacht zu haben?

Wenn ja, dann sind sie natürlich dafür aufzukommen. Den Betrag kannst du Einklagen, aber das Mietverhältnis wird dann sicherlich von Anfang an sehr schwierig und unfreundlich…

Hallo.

Beschädigungen muss der Vermieter nicht tolerieren. Normale Gebrauchsspuren schon. Wenn hier das Holz beschädigt wird, dann liegt eine Beschädigung vor.

Den Schaden kann man entweder von der Kaution abziehen und die Kaution dann wieder auf die volle Höhe aufstocken lassen.

Pder aber den Betrag von einem möglichen Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung in Abzug bringen.

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Hallo,

vermutlich wurden die Schäden durch unachtsame Mitarbeiter der Spedition verursacht. Normalerweise ist es kein Problem, dies von dort ersetzen zu lassen, zumal eine diesbezügliche Haftpflicht des Spediteurs dahintersteht.

Wenn der Vermieter die Schäden ohne vorherige Anzeige und Dokumentation einfach stillschweigend begradigen lässt, ist es für den Mieter, der Auftraggeber des Spediteurs ist, natürlich sehr schwer, von dort Ersatz zu verlangen.

Just my 2 cents :wink:

LG
sine

Hallo,
Schäden wurden vom Mieter sowie deren Freunde beim Einzug selbst verursacht . Keine Spedition.Schaden wurde sofort schriftlich vom Vermieter den Mietern
vorgeworfen,Fotographiert, genau beschrieben und Schadenersatzforderung angekündigt.-Keine Reaktion schriftlich!Nur mündlich nach direkter Ansprache :„Ja waren wir , haben wir aber nicht absichtlich gemacht“.Schäden wurden erst 3 Monate später , vom durch den Vermieter beauftragten Maler, behoben.(Vorher kein Termin bekommen.)Mieter könnten,wenn Sie hätten,Ihre Haftpflichtversicherung.
in Anspruch nehmen .Zeugen für den schadenfreien Zustand des Treppenhauses gibt es. Auch Zeugen,das unmittelbar nach dem Einzug die Schäden da waren,allerdings keine Augenzeugen.