Schadensersatz Wasserschaden

Hallo,

diese Aussage im Versixherungsbrett beschäftigt mich ein bisschen.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ist es tatsächlich so, dass ein Mieter auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn er keine Hausratversicherung hat und seine Sachen durch ein verrostetes Wasserrohr beschädigt werden?

Ich hoffte eigentlich, dass der Vermieter die Verantwortung für den Zustand seines Gebäudes tragen muss.

Wer kann mir dazu was sagen?

Thx vorab Marion

Wer kann mir dazu was sagen?

Ich, nämlich:

/t/wasserschaden-in-mietwohnung–2/2312540

Ist es tatsächlich so, dass ein Mieter auf seinem Schaden
sitzen bleibt, wenn er keine Hausratversicherung hat und seine
Sachen durch ein verrostetes Wasserrohr beschädigt werden?

Die Antwort hast Du doch schon im Versicherungsbrett bekommen. Schadensersatz gibt es nur, wenn jemand schuldhaft einen Schaden verursacht.

Ich hoffte eigentlich, dass der Vermieter die Verantwortung
für den Zustand seines Gebäudes tragen muss.

Genauso, wie Du Verantwortung für Deinen Hausrat trägst. Wenn Du nicht bereit bist, Deinen beweglichen Besitz zu versichern, kannst Du nicht erwarten, dass andere bezahlen, wenn Dir etwas passiert. An der Prämie für Hausratversicherung kann es doch wohl nicht liegen, oder ?

Hi,
und danke für deine Antwort.

Ich hoffte eigentlich, dass der Vermieter die Verantwortung
für den Zustand seines Gebäudes tragen muss.

Genauso, wie Du Verantwortung für Deinen Hausrat trägst. Wenn
Du nicht bereit bist, Deinen beweglichen Besitz zu versichern,
kannst Du nicht erwarten, dass andere bezahlen, wenn Dir etwas
passiert.

Stimmt schon!
Mir war eben nicht bewusst, dass das auch gilt, wenn Leitungen marode, (weil alt) sind und nicht vom Eigentümer ‚gepflegt‘ wurden.

Ich habe zwar etwas gefunden:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…
[…]Der Vermieter haftet für einen Schaden des Mieters auch, wenn der Mangel erst später entsteht und der Vermieter dies zu vertreten hat. Solche Fälle können eintreten, wenn die Wasserleitung defekt ist und dadurch die Wohnung des Mieters unter Wasser gesetzt wird. Kann dem Vermieter eine Verletzung seiner Kontrollpflicht nachgewiesen werden, muss er den Schaden ersetzen.[…]

aber auch dies:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
[…]Schadensersatzanspruchs auch noch ein Verschulden nachzuweisen sein. Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn die Rohre alt und marode sind, in immer kürzeren Abständen Rohrbrüche auftreten, die der Vermieter jedes Mal provisorisch flicken lässt, und man schon darauf warten kann, dass wieder ein Rohrbruch auftritt, wird die Situation völlig anders zu bewerten sein, als wenn aus unvorhersehbaren Umständen plötzlich ein Rohr bricht. […]

Im Falle einer verrosteten Wasserleitung in einem Altbau ( z. B. älter als 100 Jahre), gehe ich z. B. davon aus, dass der VM sich nach der Lebensdauer der Rohrleitungen (http://www.lbs.de/ost/modernisieren/modernisierungsb…) erkundigen sollte und zu gegebener Zeit eine Überprüfung veranlasst.

Nicht falsch verstehen! Ich weiß, dass sich dies sehr fordernd anhört. Es geht nicht darum, Verantwortung abzuwälzen. Allerdings liegt der Schutz der Bausubstanz ja auch im Interesse des VM. Bewohnt man das Haus z. B. nur selbst, empfiehlt sich ja auch eine gewissenhafte Überprüfung. Leider vergessen dies Eigenheimbesitzer oft (auch was die Rücklagen für Rohrsanierung, Heizung, Dach etc. betrifft)

Vermietung ist halt nunmal ein Geschäft und man sollte sich des unternehmerischen Risikos bewusst sein. Viele VM sind sich das m. M.n. oft nicht und fühlen sich dann von den Mietern gemolken.

An der Prämie für Hausratversicherung kann es doch
wohl nicht liegen, oder ?

Naja, ich werde es mir dann wohl doch irgendwo absparen müssen (1€-Jobberin, alleinerziehend, mit Sohn (14 J) im Wachstum und daher immer teurer werdend *g*)
Da sind ca. 120 €/p.A. schon viel, zumal ich ‚antike‘ Möbel habe, die ich sowieso nie mehr wiederbeschaffen könnte.

Ich bekomme jetzt echt ein bisschen Panik, obwohl ich seit ich 17 bin, ohne HR-Vers. auskam, aber in einem alten Haus lebe, und der VM sich nicht sehr um sein Anwesen sorgt.

Gruß Marion

Wer kann mir dazu was sagen?

Ich, nämlich:

/t/wasserschaden-in-mietwohnung–2/2312540

war ja vielleicht nett gemeint, ist aber meiner ansicht nach überhaupt nicht mit dem geschilderten Fall vergleichbar.

Dennoch Danke.

Marion

Wer kann mir dazu was sagen?

Ich, nämlich:

/t/wasserschaden-in-mietwohnung–2/2312540

war ja vielleicht nett gemeint, ist aber meiner ansicht nach
überhaupt nicht mit dem geschilderten Fall vergleichbar.

Zahlen muß derjenige, der den Schaden zu vertreten hat.

Platzt die Wasserleitung in der Wand ist es der Vermieter, ist es der Schlauch vom Hahn zur Maschine ist es der Mieter, einfach, glasklar und pure Logik. Wo ist das Problem?

Zahlen muß derjenige, der den Schaden zu vertreten hat.

Platzt die Wasserleitung in der Wand ist es der Vermieter, ist
es der Schlauch vom Hahn zur Maschine ist es der Mieter,
einfach, glasklar und pure Logik. Wo ist das Problem?

Das Problem scheint das zu sein, dass du die diffizilen Differenzierungen der Materie nicht so ganz umgesetzt zu haben scheinst.

Ich war auch zunächst Mal gaaaanz grob grsagt auf deinem Trip, ließ mich aber eines Besseren belehren :wink:

Auch wenn es schmerzt. Fakten muss man eben hinnehmen. Ob’s einem passt oder nicht.