Hi @ all,
Bin mir nicht sicher ob meine anfrage jetzt unter das Mietrecht oder allgemeines Recht fällt, also sorry fals es das falsche Brett ist.
Angenommen ein Mieter ist in Urlaub und wärend seiner abwesenheit platzt ein schlauch unter einem Waschbeken (da giebts ja die zwei für kalt und warmwasser) und setzt die gesammte wohnung unter wasser. Der schaden scheint augenscheinlich so zu sein das alle böden komplett durchgeweicht sind (bei den möbeln dann warscheinlich auch) und das Wasser sogar bis zu 2 stockwerken tiefer durch die wand gekommen ist.
Fällt das unter die Haftpflicht versicherung? Welche Versicherung der beiden Parteien wäre die haftenden, Mieter oder Vermieter? Welche vorgehensweisen sind unbediengt nach dem „unfall“ zu tätigen, gutachter etc.?
danke schonmal im vorraus, hoffe das ich es so richtig vormuliert habe:smile:
gruß
benny