Wasserschaden in Mietwohnung

Hi @ all,

Bin mir nicht sicher ob meine anfrage jetzt unter das Mietrecht oder allgemeines Recht fällt, also sorry fals es das falsche Brett ist.

Angenommen ein Mieter ist in Urlaub und wärend seiner abwesenheit platzt ein schlauch unter einem Waschbeken (da giebts ja die zwei für kalt und warmwasser) und setzt die gesammte wohnung unter wasser. Der schaden scheint augenscheinlich so zu sein das alle böden komplett durchgeweicht sind (bei den möbeln dann warscheinlich auch) und das Wasser sogar bis zu 2 stockwerken tiefer durch die wand gekommen ist.

Fällt das unter die Haftpflicht versicherung? Welche Versicherung der beiden Parteien wäre die haftenden, Mieter oder Vermieter? Welche vorgehensweisen sind unbediengt nach dem „unfall“ zu tätigen, gutachter etc.?

danke schonmal im vorraus, hoffe das ich es so richtig vormuliert habe:smile:

gruß
benny

Hallo,

im Mietrecht schon richtig, aber,

selbst dann, wenn sich Protest erhebt, wenn die Haftpflicht zahlt, hat der Mieter Glück. Ich würde den Vorgang unter „grob fahrlässig“ einstufen. Wer in den Urlaub fährt und an einem Waschbecken, Waschmaschine oder Geschirrspüler das Wasser nicht abstellt, handelt aus meiner Sicht grob farhlässig. Jeder mögliche Überdruck kann dazu führen, dass der Schlauch abspringt, der Schlauch kann aber auch aus anderen Gründen abspringen. Selbst wer zuhause eine Waschmaschine hat muss wissen, wenn er das Haus verlässt, die Wasserzufuhr nicht abstellt - auch wenn die Maschine nicht in Betrieb ist - dürfte kaum einen Schutz haben.

Bin mir nicht sicher ob meine anfrage jetzt unter das
Mietrecht oder allgemeines Recht fällt, also sorry fals es das
falsche Brett ist.

Angenommen ein Mieter ist in Urlaub und wärend seiner
abwesenheit platzt ein schlauch unter einem Waschbeken (da
giebts ja die zwei für kalt und warmwasser) und setzt die
gesammte wohnung unter wasser. Der schaden scheint
augenscheinlich so zu sein das alle böden komplett
durchgeweicht sind (bei den möbeln dann warscheinlich auch)
und das Wasser sogar bis zu 2 stockwerken tiefer durch die
wand gekommen ist.

Fällt das unter die Haftpflicht versicherung? Welche
Versicherung der beiden Parteien wäre die haftenden, Mieter
oder Vermieter? Welche vorgehensweisen sind unbediengt nach
dem „unfall“ zu tätigen, gutachter etc.?

Ich würde es versuchen. Haftpflichtversicherung und wenn vorhanden auch Hausrat anmelden. Im übrigen, daher meine obigen Hinweise, seit wann wird Kaltwasser und Warmwasser unter dem Waschbecken mit einem Schlauch zugeführt. Hat hier ein Hobbyhandwerker Geld sparen wollen, dann wohl am falschen Fleck. Ich kenne die Zufuhr nur mit festen Zuleitungen.

Gruss Günter

Hallo Günther,

vorhanden auch Hausrat anmelden. Im übrigen, daher meine
obigen Hinweise, seit wann wird Kaltwasser und Warmwasser
unter dem Waschbecken mit einem Schlauch zugeführt. Hat hier
ein Hobbyhandwerker Geld sparen wollen, dann wohl am falschen
Fleck. Ich kenne die Zufuhr nur mit festen Zuleitungen.

Was Du meinst sind die Zuleitungen aus verchromten Tombak-Rohr. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit, statt umständlich Rohre zu biegen und zu sägen, einen druckfesten, flexiblen Verbindungsschlauch aus Edelstahlgefelcht mit Gummieinlage zu benutzen. Bei manchen DIY-Armaturen ist das sogar schon serienmäßig dabei.

Das ist weder Pfusch noch sparsam - eher im Gegenteil: Tombak ist sehr billig, aber umständlicher zu verarbeiten.

Wohlgemerkt: wir reden hier natürlich nicht von irgendwelchen Gerätezuleitungen.

Und das man vor dem Verlassen der Wohnung sämtliche Absperrventile zudreht dürfte wohl realitätsfremd sein - zudem machen diese das (konstruktionsbedingt) auch nicht lange mit, ohne undicht zu werden.

Gruß
Stefan

Also danke schonmal für die antworten, aber ich habe mich jetzt mal beim Mieterverein informiert was in solch einem fall zutreffen würde.

Es ist nicht zwingend notwendig alle wasserzuleitungen auser die Waschmaschine abzudrehen, wäre auch sinnlos da eine wohnung in der regel ja noch von einer zweiten person betreut wierd, z.b. um sich um die pflanzen zu kümmern oder evtl. irgenwelche haustiere zu füttern.
Desweiteren ist die haftpflich Versicherung des Vermieters dijenige die sich um den schaden kümmern muss/wird.
Laut Mietervereien ist für den betroffenen Mieter nur ein Schadensbericht zu erstellen, der betroffenen Versicherung den Schaden zu melden und eine Räumung der Privaten gegenstände zu erledigen (also kleidung etc.), alles andere, also möbel, renovierung usw. müssen vom Vermieter und seiner Versicherung erledigt werden.

Fals ich mich irre oder etwas bei der Beratung falsch verstanden habe bitte ich um korrektur.

Danke
Benny

Hallo,

Also danke schonmal für die antworten, aber ich habe mich
jetzt mal beim Mieterverein informiert was in solch einem fall
zutreffen würde.

Es ist nicht zwingend notwendig alle wasserzuleitungen auser
die Waschmaschine abzudrehen, wäre auch sinnlos da eine
wohnung in der regel ja noch von einer zweiten person betreut
wierd, z.b. um sich um die pflanzen zu kümmern oder evtl.
irgenwelche haustiere zu füttern.

Die Auskunft der Kollegen ist mir zu sehr von der Realität entfernt. Es ei denn, diese haben andere Infos als wir hier im Brett.

Desweiteren ist die haftpflich Versicherung des Vermieters
dijenige die sich um den schaden kümmern muss/wird.

Dies würde aber bedueten, dass es ein Rohrschaden an dem vom Vemrieter gestellten Zugang handelt.

Laut Mietervereien ist für den betroffenen Mieter nur ein
Schadensbericht zu erstellen,

Der Mieter hat dem Vermieter den Schadne mitzuteilen und der Vermieter muss seine Versicherung verständigen. Zwecklmässig ist es, wenn der Mieter den Schaden seiner Ha´ft- und Hausratversicherung meldet, auch wenn diese Kostenerstattungen zurückweisen.

der betroffenen Versicherung den

Schaden zu melden und eine Räumung der Privaten gegenstände zu
erledigen (also kleidung etc.), alles andere, also möbel,
renovierung usw. müssen vom Vermieter und seiner Versicherung
erledigt werden.

Der private Schaden, auch nasse Kleidung und Wäsche ist ein Schaden, es muss nachgewaschen werden, sonst schimmelt alles. Diese Schäden sollten dringend mit Fotos und Zeugen belegt werden.

Gruss Günter

Hallo,

Es ist tatsächlich so, da der mieter nur dann haftbar wäre wenn es ein schaden an den wasseranschlüssen der waschmaschine wäre. Und es ist auch tatsächlich so das nicht das gesammte wasser abgestellt werden muss.
Ja das stimmt, es sollten beide verischerungen in kenntnis gesetzt werden und die werden sich dann eh untereinander verständigen.

In diesem fall ging ich davon aus das keine persönlichen sachen wie kleidung usw. zu schaden gekommen sind da eben das wasser nur etwa 2cm hoch stand was ja schon genug ist.

Fotos und zuegen gibt es und alles scheint seinen richtigen gang genommen haben.
Fals die Versicherung des vermieters der meinung ist das es die schuld des mieters sei wird diese sich sicher zu wort melden. Fakt ist aber leider das der Vermieter zwar eine sach und haftpflich verischerung hat, diese aber keine wasserschäden deckt! das wäre damals zu teuer gewesen! meines erachtens grob fahrlässig. Somit haben sich vermieter und mieter untereinander geeinigt und es wurde dem mieter eine neue wohnung zur verfügung gestellt und anfallende kosten werden vom vermieter getragen.

das ist der momentane stand.

gruß
benny

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]