Hallo,
nehmen wir folgenden fiktiven Fall an:
Eigentümer A verkauft sein Miteigentum, eine Wohnung, die an die Mieter D vermietet ist, an Käufer C. Miteigentümer B hat das Vorkaufsrecht. Desse ungeachtet sucht Käufer C unmittelbar nach der Beurkundung die Mieter D auf und erzählt ihnen, dass er ihnen jetzt gleich wegen Eigenbedarf kündigen würde, zusätzlich bietet er ihnen eine „Abfindung“ an, wenn sie noch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ausziehen. Die Mieter D haben Glück und finden auch umgehend eine neue Wohnung und ziehen aus, noch bevor Käufer C im Grundbuch eingetragen ist. Miteigentümer B nimmt sein Vorkaufsrecht in Anspruch und kauft die Wohnung, ihm wäre es aber wesentlich lieber gewesen, wenn die Wohnung noch vermietet wäre. Hat in diesem Fall Miteigentümer B einen Schadensersatzanspruch gegenüber Käufer C, der ja veranlasst hat, dass die Mieter vorzeitig ausgezogen sind?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Sahne
Da haben gleich mehrere Parteien keine Sahne gehabt…
Eins vorweg - sehr interessante Konstellation.
Mir stellt sich folgende Frage:
Hat D nicht nich noch einen gültigen Mietvertrag?!?
Bei welcher Partei hat D gekündigt/Aufhebungsvertrag unterschrieben?
Bei C - dann ist alles nichtig da C niemals rechtmäßiger Eigentümer des Objektes war.
Grüße
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Hallo,
Mir stellt sich folgende Frage:
Hat D nicht nich noch einen gültigen Mietvertrag?!?
Bei welcher Partei hat D gekündigt/Aufhebungsvertrag
unterschrieben?
Bei C - dann ist alles nichtig da C niemals rechtmäßiger
Eigentümer des Objektes war.
Grüße
Nehmen wir an, D hat gar nicht gekündigt und keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben, sondern hat das Geld von C angenommen und ist ausgezogen.
Viele Grüße
Sahne, die immer noch interessiert, wer hier vom Kuchen ein Stück zu wenig bekommt
Moin, Sahne,
Hat in diesem Fall Miteigentümer B einen Schadensersatzanspruch
gegenüber Käufer C, der ja veranlasst hat, dass die Mieter
vorzeitig ausgezogen sind?
erstmal: C ist und war nie Käufer, sondern Mitspieler in dem Stück.
Damit C wegen eines Schadens belangt werden kann, muss der Schaden beziffert werden. Das dürfte schwerfallen, da es zum täglichen Risiko des Vermieters gehört, sich neue Mieter suchen zu müssen. Ein Käufer hat meines Wissens auch keinen Anspruch auf die bisherigen Mieter.
Frage am Rande: Wie verbucht C eigentlich die Abfindung, die er an die Mieter bezahlt hat?
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
Frage am Rande: Wie verbucht C eigentlich die Abfindung, die
er an die Mieter bezahlt hat?
Gar nicht, ist ja sein Privatvergnügen, wenn ihm der schnelle Bezug der Wohnung soviel wert ist, ist das doch seine Entscheidung.
Viele Grüße
Sahne
Hi Sahne,
Frage am Rande: Wie verbucht C eigentlich die Abfindung, die
er an die Mieter bezahlt hat?
Gar nicht, ist ja sein Privatvergnügen, wenn ihm der schnelle
Bezug der Wohnung soviel wert ist, ist das doch seine
Entscheidung.
kannst Du den C mal bei mir vorbeischicken? Ich suche Leute, die Geld für nichts unters Volk streuen.
Gruß Ralf
Nehmen wir an, D hat gar nicht gekündigt und keinen
Aufhebungsvertrag unterschrieben, sondern hat das Geld von C
angenommen und ist ausgezogen.
Viele Grüße
Sahne, die immer noch interessiert, wer hier vom Kuchen ein
Stück zu wenig bekommt
D hat zwei gültige Mietverträge. Einen mit B und einen mit dem noch nicht genannten E - für die neue Wohnung.
D bekommt kein Stück vom Kuchen, wenn er Pech, und der neue Eigentümer aufgeweckt ist, wird er sogar einen Kuchen mitbringen müssen. Dann könnte B von D die nicht bezahlte Miete nachfordern, da noch bestehender Vertrag…
Grüße
Hallo Ralf,
naja, C mag mich jetzt nicht mehr, weil ich ihm das vom Vorkaufsrecht gesteckt habe - aber wenn Du hier in der Nähe eine Wohnung mietest, die er dann kaufen will, dann hättest wohl gute Chancen 
Viele Grüße
Sahne
Hi,
wie kann den C die Wohnung gekauft haben? Hat der Notar geschlafen? Wurde ihm das Vorkaufsrecht verschwiegen? Wenn ja, dann wäre A gegenüber C schadensersatzpflichtig. Wenn C nichts von dem Vorkaufsrecht wußte, wird man ihn auch nicht belangen können.
Mich würde interessieren, ob der Verkauf an C einfach rückgängig zu machen wäre oder ob A an B Schadenersatz leisten müsste.
Gruß
Tina