Hallo,
ein Kunde möchte von Deutschland in die USA fliegen. Das Flugzeug kann wegen eines technischen Defekts nicht starten. Flug wird zunächst um 3 Stunden verschoben, dann um 24 Stunden. Passagiere kommen ins Hotel. Nächster morgen genau das selbe. Geplanter Flug (24 Stunden verschoben) wird abermals um 4 Stunden verschoben. Hotelkosten in USA waren bereits fällig. Ebenso entstanden Kosten für ein Konzert, zum dem der Fluggast wegen der mehr als 24 stündigen Verspätung nicht konnte. Wer zahlt das alles? Kann der Kunde das von der Fluggesellschaft einklagen? Kann der Fluggast stonieren und kostenneutral mit einem dritten Reiseanbieter fliegen?
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Guten Tag,
wie immer, es kommt drauf an!
Generell sind die Ansprüche der Fluggäste in dieser Verordnung http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…
geregelt, d.h. es kommen pauschale Entschädigungsansprüche gegen die Fluglinie in betracht.
Die Frage der Hotelkosten stellt sich dagegen evtl. gegenüber dem Reiseunternehmen, so dass i.d.R. zwischen dem Flug und den Hotelkosten zu unterscheiden ist. In der Praxis werden jedoch die Unternehmen versuchen, die Ansprüche, wegen höherer Gewalt, zu verneinen.
MFG Schwier