Hallo,
folgende Situation passend zum Schneetreiben draussen:
Aus einem Haus kommt ein Schneeball geflogen und
trifft das Nachbarhaus, Fenster kaputt. Es kann zweifelsfrei belegt werden, von wo das Geschoss kam, aber nicht, wer geworfen hat.
Im Haus, aus welchem geworfen wurde, sind zur Tatzeit Herr A, Frau A
sowie die Kinder A1 (13) und A2 (10) anwesend, einer von ihnen MUSS
geworfen haben.
Macht eine Zivilklage Sinn, denn der Werfer ist ja nicht zu
identifizieren?
Gruss
PS: Sagt wenn ich nerve xD
Hallo!
Macht eine Zivilklage Sinn, denn der Werfer ist ja nicht zu
identifizieren?
Ja, für die Anwälte der Beklagten. Schnell verdientes Geld macht immer Sinn.
Ich denke hieran …
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Koeln-bek…
Auch wenn man die Frage für diesen Fall umformulieren müsste:
Der Schneeball trifft das Haus, der Hausbesitzer lässt eine
Unterlassungserklärung erstellen und stellt die Kosten hierfür
dem anderen Hausbesitzer in Rechnung …
Gruss
Selbst wenn das ginge: Dann wären das eben die Kosten für die Unterlassungserklärung, die dafür ja auch aufgewendet würden. Also wäre der Schaden damit nicht zu ersetzen.
Levay