Schadensersatz wg falscher Arztüberweisung?

Hallo.

Patient P geht wegen eines Leidens zu einem Arzt. Der untersucht ihn, überweist ihn aber zur intensiveren Untersuchung zu einen Spezialisten.
Patient P erhält die Überweisung und Anschrift des Spezialisten.
Der Spezialist befindet sich in einer Nachbarstadt, wodurch Patient P einen Reiseaufwand hat. Er nimmt sich darum einen Tag Urlaub (Alternativ: Wäre er selbstständig, schließt er seinen Laden für einen halben Tag).
Als Patient P beim Spezialisten anreist, sagt der Spezialist, dass er für diese Art der Untersuchung der falsche sein (weil es nicht sein Fachgebiet ist, oder weil er nicht die Apparaturen hat).
P muss also unverrichteter Dinge (und verärgert) zurückfahren.

Nun hatte ja P extra wegen des Termines einen Tag Urlaub genommen (Alternativ: seinen Laden 1/2 Tag dicht gemacht). Er hat also Verlust (Urlaub bzw. Einkommen).
Kann er diesen Verlust bei einem der Ärzte geltend machen?

☼ Markus ☼

Hallo Markus,

wir leben doch nicht in der Steinzeit, wo man irgendwo hinlaufen musste um mit demjenigen zu sprechen; heute gibt es das Telefon.

Das kann man ersteinmal benutzen, um soetwas abzuklären. Das wird jeder Richter auch so sehen.

Fall abgewiesen.

Gruß
Edgar

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Hallo.

wir leben doch nicht in der Steinzeit, wo man irgendwo
hinlaufen musste um mit demjenigen zu sprechen; heute gibt es
das Telefon.
Das kann man ersteinmal benutzen, um soetwas abzuklären. Das
wird jeder Richter auch so sehen.

Es geht hier nicht um die Umsetzung eines (möglichen) Anrechtes,
sondern um die Frage, ob solch ein Anrecht überhaupt existiert!

Darum: Fall wiederaufgenommen.

☼ Markuss ☼

wir leben doch nicht in der Steinzeit, wo man irgendwo
hinlaufen musste um mit demjenigen zu sprechen; heute gibt es
das Telefon.

Versteh ich jetzt nicht. Ferndiagnose per Telefon oder was? Mumpitz.

Das kann man ersteinmal benutzen, um soetwas abzuklären. Das
wird jeder Richter auch so sehen.

Was soll denn da abgeklärt werden? Wenn mein Arzt mir sagen würde, ich soll mit einer Überweisung zum Spezialisten für weitere Untersuchungen, dann würde ich das tun. Da ruf ich doch nicht erst da an und frag, ob er auch wirklich der richtige ist.

Was soll denn da abgeklärt werden? Wenn mein Arzt mir sagen
würde, ich soll mit einer Überweisung zum Spezialisten für
weitere Untersuchungen, dann würde ich das tun. Da ruf ich
doch nicht erst da an und frag, ob er auch wirklich der
richtige ist.

Eben!!

Patient P geht wegen eines Leidens zu einem Arzt. Der
untersucht ihn, überweist ihn aber zur intensiveren
Untersuchung zu einen Spezialisten.
Patient P erhält die Überweisung und Anschrift des
Spezialisten.

Soweit ich weiß, darf der überweisende Arzt überhaupt keine Empfehlung aussprechen. D.h. der Arzt darf mögliche Spezialisten in der Umgebung nennen. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Patienten. Die Überweisung selbst enthält ja auch keine Adresse des neuen Arztes sondern nur die Bezeichnung des Fachgebiets. Wenn der Patient nun eine Adresse erhält, so ist das lediglich eine private Empfehlung des Arztes. Insofern wird es schwierig sein, daraus einen Schadenersatz herzuleiten.

Grüße
Kaj

Hallo.

Soweit ich weiß, darf der überweisende Arzt überhaupt keine
Empfehlung aussprechen.

Ist das so?
Wird aber gemacht.

D.h. der Arzt darf mögliche
Spezialisten in der Umgebung nennen. Die letztendliche
Entscheidung liegt beim Patienten. Die Überweisung selbst
enthält ja auch keine Adresse des neuen Arztes sondern nur die
Bezeichnung des Fachgebiets.

Wenn der Patient nun eine Adresse
erhält, so ist das lediglich eine private Empfehlung des
Arztes.

Das wird wohl kaum ‚privat‘ sein.
Wie auch immer. Der Arzt spricht eine Empfehlung aus (er sagt ja nicht „Unter uns gesprochen, ganz privat: Ich empfehle Ihnen den Spezialisten X!“).
Der Patient (als Laie) muss darauf vertrauen können.
Zwar nicht unbedingt darauf, ob der Arzt ‚gut‘ ist, aber sicherlich, ob der Spezialist überhaupt in der Lage ist den Fall zu übernehmen aufgrund der Fachrichtung oder aufgrund vorhandener Spezialgeräte.
Der Arzt spricht eine Empfehlung aus im Zusammenhang mit dem Leiden des Patienten; er behauptet, das dieser Spezialist eine bestimmte Spezialuntersuchung machen kann. Es ist also eindeutig eine Fehlinformation, die weitergegeben wird.
Durch seine Fehlinformation hat Patient P einen finanziellen Schaden.

☼ Markuss ☼

Die Überweisung selbst enthält ja auch keine Adresse des
neuen Arztes sondern nur die Bezeichnung des Fachgebiets.

Das ist eben nicht immer der Fall. Meine Frau hat letztens einen Überweisungsträger mit Namen und Adresse einer bestimmten Ärztin bekommen.
War mir auch neu, dass es sowas gibt, aber … man lernt nie aus.

Hallo,

Als Patient P beim Spezialisten anreist, sagt der Spezialist,
dass er für diese Art der Untersuchung der falsche sein (weil
es nicht sein Fachgebiet ist, oder weil er nicht die
Apparaturen hat).

Was wurde denn bei der vorherigen Terminvereinbarung gesagt/gefragt? Das Personal hat doch sicherlich gefragt, warum der Patient dort einen Termin haben möchte. Oder?

MfG

na ja…

wir leben doch nicht in der Steinzeit, wo man irgendwo
hinlaufen musste um mit demjenigen zu sprechen; heute gibt es
das Telefon.

das sehe ich auch so!
Und dann rufe ich in der Tierarztpraxis an (von der ich glaube, dass mein Zahnarzt sie mir empfohlen hat) und versuche einen Termin zu vereinbaren.
Auf der Überweisung steht die Fachrichtung und die erforderliche Abklärung.
Im Normalfall erklärt mir dann der Tierarzt schon am Telefon, dass er zur Festestellung von Wechseljahresbeschwerden bei Menschen nicht zuständig ist.

Irgendwas ist da schief gelaufen… mit Beteiligung des Patienten… oder einfach nur eine Verwechselung???

Allerdings entschuldige ich mich für diese Vermutung, wenn der Termin beim Spezialisten bereits in der überweisenden Arztpraxis vorgenommen wurde… man also mit Termin und Überweisung aus der Praxis geht.
DARÜBER würde ich in der Tat nochmal mit dem Arzt reden!

LG Ulli