Schadensersatz wg. falscher Info in einem Buch?

Hallo,

eine kurze Frage:

Was ist, wenn in einem Buch eine falsche Information steht - oder eine missverständliche -, ein Leser richtet sich nach dieser Information und es entsteht ihm daraus ein Schaden? (Beispiele: In einem Fachbuch zum Thema Installation wird vergessen, dass ein Dichtring mit reinmuss, jetzt ist die Wohnung überschwemmt; in einem Computerbuch fehlt ein Hinweis, dass vor dem Formatieren die Daten gesichert werden sollen, jetzt ist die Buchhaltung weg; in einem Medizinbuch fehlt ein Hinweis auf Nebenwirkungen, jetzt ist ein Leberschaden da)…

Kann man den Autor in Haftung nehmen?

Oder den Verlag?

Und mal umgekehrt gefragt: Wie schützen sich den Autoren und Verlage bei der Masse an Ratgeberbüchern davor, für solche Unachtsamkeiten (die können ja sicher passieren, es sind ja Menschen) womöglich Schadenersatz zahlen zu müssen?

Das finde ich spannend - über Infos würde ich mich freuen.

Vielen Dank
Frank

Hallo Frank,

Kann man den Autor in Haftung nehmen?

Nein! Es gibt hierfür keine Anspruchsgrundlage. Weder der Autor noch der Verlag haften für das was die Leser aufgrund einer eigenen unabhängigen Willensentschließung kaputt machen.

Gruß

Andreas

hi,

und zudem steht meistens in der einleitung oder auf der ersten seite: „sollten sie sich nicht sicher sein, ob sie es auch alleine hinbekommen, lassen sie die arbeiten lieber durch einen fachmann machen“ … oder so!

gruss vom

showbee

Hallo Andreas,

Nein! Es gibt hierfür keine Anspruchsgrundlage. Weder der
Autor noch der Verlag haften für das was die Leser aufgrund
einer eigenen unabhängigen Willensentschließung kaputt machen.

Aber dann gäbe es doch auch keine Beraterhaftung?

Ob mir nun ein Berater empfiehlt „Machen Sie das so und so“ oder ein Autor das so in seinem Buch schreibt - in beiden Fällen entscheide ich mich ja noch, ob ich es so machen werde.

Oder?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

Aber dann gäbe es doch auch keine Beraterhaftung?

Ob mir nun ein Berater empfiehlt „Machen Sie das so und so“
oder ein Autor das so in seinem Buch schreibt - in beiden
Fällen entscheide ich mich ja noch, ob ich es so machen werde.

Oder?

Nicht ganz.
Ein Berater berät dich ganz PERSÖNLICH. D.h. er kennt dein „Problem“. Ein Autor schreibt in seinem Buch ganz allgemein. Sein Rat (im Buch) kann in einem Fall goldrichtig sein, im anderen komplett verkehrt.

Grüße von
Tinchen

Was ist, wenn in einem Buch eine falsche Information steht -
oder eine missverständliche -, ein Leser richtet sich nach
dieser Information und es entsteht ihm daraus ein Schaden?

Wenn das Buch eine Montage- oder Bedienungsanleitung zu dem konkreten Gerät ist, können sich daraus u.U. Schadenersatzansprüche ergeben.

Sind es „allgemeine“ Bücher, die sich nicht auf ein bestimmtes Gerät beziehen, läßt sich daraus nichts herleiten.
In Deinen Beispielen kommt auch immer die Frage der Kausalität hinzu: für irgendwelche Geräte, Medikamente etc. gibt es immer eine konkrete Anleitung/Packungsbeilage. Ein Gericht würde immer sagen, daß die selsbtverständlich „vorgehen“. Die Tatsache, daß in irgendeinem Buch was falsches steht, ist also nicht als ursächlich für einen Schaden anzusehen, da man die „richtigen“ Informationen mitgeliefert bekam.

Ciao, Wotan

Ob so etwas schonmal gerichtlich durchgefochten wurde?

In einem Zeitalter, in dem Restaurants verklagt werden, weil sie ihre Kunden nicht darauf hingewiesen haben, dass man sich heißen Kaffee nicht überschütten soll, könnte ich mir auch vorstellen, dass jemand meint „In dem Gesundheits-Ratgeber ist die mögliche Krankheit bei meinen Symptomen verharmlost worden und jetzt stehe ich da und habe den Schaden“…?

Viele Grüße
Frank

Wir leben (zum Glück) nicht in den USA …
…in denen Dein Beispiel eventuell anwendbar ist (obwohl hier auch so einiges, was in den Zeitungen steht, als Urban Legends abgetan werden kann).

Wer sich etwas näher mit dem Thema beschäftigt, wird feststellen, dass die USA ein gänzlich anderes Rechtssystem haben, bei dem Schadenersatz und Strafe stark vermischt sind, was in Deutschland bzw. Europa strikt getrennt wird.

Gruß

S.J.

In einem Zeitalter, in dem Restaurants verklagt werden, weil
sie ihre Kunden nicht darauf hingewiesen haben, dass man sich
heißen Kaffee nicht überschütten soll, könnte ich mir auch
vorstellen, dass jemand meint „In dem Gesundheits-Ratgeber ist
die mögliche Krankheit bei meinen Symptomen verharmlost worden
und jetzt stehe ich da und habe den Schaden“…?

In einem Zeitalter, in dem Restaurants verklagt werden, weil
sie ihre Kunden nicht darauf hingewiesen haben, dass man sich
heißen Kaffee nicht überschütten soll, könnte ich mir auch
vorstellen, dass jemand meint „In dem Gesundheits-Ratgeber ist
die mögliche Krankheit bei meinen Symptomen verharmlost worden
und jetzt stehe ich da und habe den Schaden“…?

Ja. Das deutsche Rechtssystem traut Gott sei Dank den Menschen noch etwas Eigenverantwortung und verlangt ihm etwas Mitdenken ab. Wenn jemand versucht, Selbstmediaktion per 5-€-Gesundheitsratgeber vom Grabbeltisch bei Karstadt zu betreiben statt zum Arzt zu gehen, lautet hier die Antwort der Gerichte nicht „böser böser Autor“ sondern „dummer dummer Kläger“ - und das ist gut so.

Ciao, Wotan