Schadensersatz - zahlt man Zeitwert oder Neuwert

Angenommen Mieter A beschädigt Eigentum von Vermieter B.
Nach 5 Jahren wird ein mittelgroßer Kratzer im Ceranfeld (funktioniert noch einwandfrei) und eine leicht aufgequollene Arbeitsplatte (im Übergang von einer Platte zur anderen 1mm Erhöhung) festgestellt.
Vermieter B fordert Ersatz, neue Arbeitsplatte und Ceranfeld inkl. Einbaukosten.
1)Muss Mieter A überhaupt zahlen?
2)Angenommen Mieter A muss zahlen, würde das wohl in den Bereich Schadensersatz fallen. Muss er dann den Neuwert + Einbaukosten übernehmen oder nur einen Zeitwert.
Ich vergleiche mal mit einem Auto. Fährt mir einer ne Beule rein, bekomme ich ja die Reparatur bezahlt, aber maximal den Wert des Fahrzeuges!?

Danke für die Hilfe
Euer Klaus

1)Muss Mieter A überhaupt zahlen?

Schwer zu sagen, wenn es sich um eine normale Abnutzung handelt würde ich sagen nein.

2)Angenommen Mieter A muss zahlen, würde das wohl in den
Bereich Schadensersatz fallen. Muss er dann den Neuwert +
Einbaukosten übernehmen oder nur einen Zeitwert.

Schadensersatz betrift immer nur Zeitwert. Sollte die private Haftpflichtversicherung des Mieters A Mietsachschäden abdecken, könnte man der Versicherung den Schaden melden und abwarten, ob sie reguliert oder abwehrt.

Danke! Haftpflicht zahlt leider nicht in dem fiktiven Fall, weil sie 40 Jahre alt ist und diese Leistungen nicht zahlt. Der Vermieter will trotzdem sein Geld. Was würde ein Gericht dann schlimmstenfalls verlangen, auch den Zeitwert?
Oder fällt der Fall nicht in Schadensersatz, sondern in Sachbeschädigung o.ä. - sorry, ich bin absoluter Laie :wink:

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dann schlimmstenfalls verlangen, auch den Zeitwert?

Den Zeitwert.

Oder fällt der Fall nicht in Schadensersatz, sondern in
Sachbeschädigung o.ä. - sorry, ich bin absoluter Laie :wink:

Im Gegenteil, evt. fällt es unter die normale „Abwohnung“ und dann muß der Mieter nichts bezahlen. Mein Tip: Die private Haftpflichtversicherung unbedingt modernisieren.

ich habe auch andere Aussagen gehört:
„Laut BGH Reparaturkosten bis 130% des Wiederbeschaffungswertes!“
Dies kann nicht auf mich zukommen?

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Wenn man schadensersatzpflichtig ist, muß man Zeitwert ersetzen. Allerdings zweifele ich in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht an.

klasse, vielen lieben dank nochmal, dann sind die anderen Infos, die ich erhalten habe (130%…), falsch gewesen.
grüße aus barmbek

Wenn man schadensersatzpflichtig ist, muß man Zeitwert
ersetzen. Allerdings zweifele ich in diesem Fall eine
Schadensersatzpflicht an.