Angenommen Mieter A beschädigt Eigentum von Vermieter B.
Nach 5 Jahren wird ein mittelgroßer Kratzer im Ceranfeld (funktioniert noch einwandfrei) und eine leicht aufgequollene Arbeitsplatte (im Übergang von einer Platte zur anderen 1mm Erhöhung) festgestellt.
Vermieter B fordert Ersatz, neue Arbeitsplatte und Ceranfeld inkl. Einbaukosten.
1)Muss Mieter A überhaupt zahlen?
2)Angenommen Mieter A muss zahlen, würde das wohl in den Bereich Schadensersatz fallen. Muss er dann den Neuwert + Einbaukosten übernehmen oder nur einen Zeitwert.
Ich vergleiche mal mit einem Auto. Fährt mir einer ne Beule rein, bekomme ich ja die Reparatur bezahlt, aber maximal den Wert des Fahrzeuges!?
Danke für die Hilfe
Euer Klaus